: [[1. Jänner]]: ab sofort kann jeder Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz selbst wählen; bei Neueinstellungen von Arbeitskräften sind Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet, die Zustimmung des Arbeitsamtes einzuholen | : [[1. Jänner]]: ab sofort kann jeder Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz selbst wählen; bei Neueinstellungen von Arbeitskräften sind Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet, die Zustimmung des Arbeitsamtes einzuholen |