#der weitgehenden Ursprünglichkeit des im § 1 bezeichneten Gebietes in den Kernbereichen einschließlich seines besonderen ästhetischen Wertes im vorhandenen Landschaftsraum; | #der weitgehenden Ursprünglichkeit des im § 1 bezeichneten Gebietes in den Kernbereichen einschließlich seines besonderen ästhetischen Wertes im vorhandenen Landschaftsraum; |