Unabhängiger Verwaltungssenat

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Der Unabhängige Verwaltungssenat ist eine vom Bundesgesetzgeber eingerichtete Instanz für Berufungsverfahren in Verwaltungsstrafsachen.

Aufgaben

  • Verwaltungsstrafsachen in zweiter Instanz
  • Beschwerden gegen verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsmaßnahmen
  • sonstige durch Bundes- oder Landesgesetz zugewiesene Aufgaben - darunter fallen zum Beispiel:
    • Beschwerden in Zusammenhang mit einer Schubhaftbescheid
    • Beschwerden gegen das Einschreiten von Exekutivbeamten
    • Berufungen gegen Bescheide über Ersatzansprüche im Salzburger Sozialhilfegesetz
    • Berufungen gegen Bescheide der Grundverkehrsbehörden

Zusammensetzung

Die unabhängigen Verwaltungssenate sind zwar keine "Gerichte" im Sinn der österreichischen Rechtsordnung, sondern Verwaltungsbehörden, jedoch "Tribunale" gemäß den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention. [1]

Das bedeutet, dass die Mitglieder des Senats ausgebildete Juristen mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung sein müssen. Zum Senatsmitglied wird man von der Salzburger Landesregierung für einen Zeitraum von sechs Jahren ernannt.

Der Unabhängige Verwaltungssenat für Salzburg wird von Hofrätin Mag. Claudia Jindra-Feichtner geleitet. Der stellvertretende Leiter ist Mag. Peter Mottl. 12 Senatsmitglieder wirken als Richter in den Berufungsverfahren.

Adresse

Michael Pacher-Straße 27
5020 Salzburg
Telefon: 06 62 - 80 42-38 34 (Kanzlei)
E-Mail: uvs@salzburg.gv.at

Parteienverkehr

Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Amtsstunden

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 16:15 Uhr
Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Weblinks