Salzburger Festspielfonds: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Salzburger Festspielfonds''' ist seit [[1950]] Träger und Veranstalter der [[Salzburger Festspiele]] und bildet damit deren wirtschaftliche Grundlage. | |||
== Allgemeines (Errichtung, Zweck, Finanzierung)== | == Allgemeines (Errichtung, Zweck, Finanzierung)== | ||
Der | Der Salzburger Festspielfonds ersetzte die [[Salzburger Festspielhausgemeinde]]. | ||
Er wurde durch das Bundesgesetz vom 12. Juli 1950 über die Errichtung eines „Salzburger Festspielfonds“, BGBl. Nr. 147/1950 (kurz: Festspielfondsgesetz) gegründet. | Er wurde durch das Bundesgesetz vom [[12. Juli]] [[1950]] über die Errichtung eines „Salzburger Festspielfonds“, BGBl. Nr. 147/1950 (kurz: Festspielfondsgesetz) gegründet. | ||
Er besitzt Rechtspersönlichkeit, ist also eine selbständige juristische Person. | Er besitzt Rechtspersönlichkeit, ist also eine selbständige juristische Person. | ||