Salzburger Festspielfonds: Unterschied zwischen den Versionen

K einleitungssatz umkopiert
Zeile 1: Zeile 1:
Der '''Salzburger Festspielfonds''' ist seit [[1950]] Träger und Veranstalter der [[Salzburger Festspiele]] und bildet damit deren wirtschaftliche Grundlage.
== Allgemeines (Errichtung, Zweck, Finanzierung)==
== Allgemeines (Errichtung, Zweck, Finanzierung)==
Der '''Salzburger Festspielfonds''' ist seit 1950 Träger und Veranstalter der [[Salzburger Festspiele]] und bildet damit deren wirtschaftliche Grundlage.
Der Salzburger Festspielfonds ersetzte die [[Salzburger Festspielhausgemeinde]].
 
Er ersetzte die [[Salzburger Festspielhausgemeinde]].


Er wurde durch das Bundesgesetz vom 12. Juli 1950 über die Errichtung eines „Salzburger Festspielfonds“, BGBl. Nr. 147/1950 (kurz: Festspielfondsgesetz) gegründet.
Er wurde durch das Bundesgesetz vom [[12. Juli]] [[1950]] über die Errichtung eines „Salzburger Festspielfonds“, BGBl. Nr. 147/1950 (kurz: Festspielfondsgesetz) gegründet.


Er besitzt Rechtspersönlichkeit, ist also eine selbständige juristische Person.
Er besitzt Rechtspersönlichkeit, ist also eine selbständige juristische Person.