Direktorium des Salzburger Festspielfonds: Unterschied zwischen den Versionen

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besteht.
besteht.


Der Schauspieldirektor und der Konzertdirektor sind hingegen nicht Mitglieder dieses Entscheidungsgremiums, sondern stehen nur in einer Vertragsbeziehung zum Salzburger Festspielfonds.
Der [[Schauspielleiter der Salzburger Festspiele|Schauspieldirektor]] und der [[Konzertchef der Salzburger Festspiele|Konzertdirektor]] sind hingegen nicht Mitglieder dieses Entscheidungsgremiums, sondern stehen nur in einer Vertragsbeziehung zum Salzburger Festspielfonds.


==Siehe auch:==
==Siehe auch:==