Fürsterzbistum Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
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== Geschichte == | == Geschichte == | ||
Das Fürsterzbistum umfasste teils das eigentiche landesfürstliche Territorium, dazu kamen [[Ausländische Herrschaften|Ausländische Herrschaften]] mit unterschiedlichen Hoheitsrechten, sie unterstanden | Das Fürsterzbistum umfasste teils das eigentiche landesfürstliche Territorium, dazu kamen [[Ausländische Herrschaften|Ausländische Herrschaften]] mit unterschiedlichen Hoheitsrechten, sie unterstanden im Wesentlichen anderen Fürsten. In diesen Ausländischen Herrschaften des Erzstiftes Salzburg war der Fürsterzbischof daher Grundherr, aber nicht Landesherr. Diese Herrschaften sind zu unterscheiden von verschiedenen Exklaven wie [[Mühldorf am Inn]], die mit zum landesfürstlichen Territorium gehörten. | ||
Salzburg hat sich schrittweise | Salzburg hat sich schrittweise vom Mutterland Bayern gelöst. Daher ist nicht klar, wer genau als erster Fürsterzbischof anzusprechen ist. Teilweise wird schon [[Ortolf von Weißeneck]] (1343 bis [[1365]]) als Fürsterzbischof gesehen, unstrittig ist aber [[Pilgrim I. von Puchheim]] ein solcher Fürsterzbschof. Das Fürsterzbistum umfasste das weltliche Herrschaftsgebiet der Fürsterzbischöfe von Salzburg. | ||
Das Fürsterzbistum war deutlich kleiner als kirchenrechtliche Gebiet der [[Erzdiözese Salzburg]] bzw. der [[Salzburger Kirchenprovinz]] als geistliches Seelsorgegebiet des Salzburger Erzbischofs. Der Fürsterzbischof blieb bis 1803 Oberhirte der altbayrischen Kirchenprovinzen. Die Kirchenprovionz war offiziell [[739]] gegründet worden und [[798]] zum [[Erzbistum (Überblick)|Erzbistum]] erhoben worden. | Das Fürsterzbistum war deutlich kleiner als kirchenrechtliche Gebiet der [[Erzdiözese Salzburg]] bzw. der [[Salzburger Kirchenprovinz]] als geistliches Seelsorgegebiet des Salzburger Erzbischofs. Der Fürsterzbischof blieb bis 1803 Oberhirte der altbayrischen Kirchenprovinzen. Die Kirchenprovionz war offiziell [[739]] gegründet worden und [[798]] zum [[Erzbistum (Überblick)|Erzbistum]] erhoben worden. | ||