Hofmarschall: Unterschied zwischen den Versionen

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Oberhofmarschall war der Titel des obersten Verwaltungsbeamten an großen Fürsten- oder Herzogshöfen, unter dem dann ein (sehr selten mehrere) Hofmarschalle arbeiteten. Solch große Fürstenhöfe gab es etwa am bayrischen Hof.  
 
Oberhofmarschall war der Titel des obersten Verwaltungsbeamten an großen Fürsten- oder Herzogshöfen, unter dem dann ein (sehr selten mehrere) Hofmarschalle arbeiteten. Solch große Fürstenhöfe gab es etwa am bayrischen Hof.  
 
In Salzburg ist der Begriff eines Obersthofmarstalles bekannt, der als Hofmarschall auch gerichtliche Aufgaben für die Hofangestellten besaß.   
 
In Salzburg ist der Begriff eines Obersthofmarstalles bekannt, der als Hofmarschall auch gerichtliche Aufgaben für die Hofangestellten besaß.   
* [[Jakob Hannibal von Raitenau]] (Bruder des [[Fürsterzbischof]]s [[Wolf Dietrich von Raitenau]]) einen hochfürstlichen Obersthofmarschall.
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* [[Jakob Hannibal von Raitenau]] (Bruder des [[Fürsterzbischof]]s [[Wolf Dietrich von Raitenau]]) ein hochfürstlicher Obersthofmarschall.
  
 
== Quellen==
 
== Quellen==

Version vom 18. November 2018, 15:40 Uhr

Hofmarschall war der oberste Verwaltungsbeamte des Salzburger Fürstenhofes.

Hofmarschalle

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Obersthofmarschalle

Oberhofmarschall war der Titel des obersten Verwaltungsbeamten an großen Fürsten- oder Herzogshöfen, unter dem dann ein (sehr selten mehrere) Hofmarschalle arbeiteten. Solch große Fürstenhöfe gab es etwa am bayrischen Hof. In Salzburg ist der Begriff eines Obersthofmarstalles bekannt, der als Hofmarschall auch gerichtliche Aufgaben für die Hofangestellten besaß.

Quellen