Testament Bayrhammer: Unterschied zwischen den Versionen

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Demnach sollten 111.800 [[Gulden]] an das [[Bürgerspital]] und das [[Bruderhaus]] verteilt werden, ''um von den Zinsen 55 armen, gebrechlichen und erwerbsunfähigen Gemeindemitgliedern der Stadt Salzburg für immerwährende Zeiten den Unterhalt zu sichern und um damit die Stadt zu entlasten.''
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Demnach sollten 111.800 [[Gulden]] an das [[Bürgerspital St. Blasius‎‎]] und das [[Bruderhaus]] verteilt werden, ''um von den Zinsen 55 armen, gebrechlichen und erwerbsunfähigen Gemeindemitgliedern der Stadt Salzburg für immerwährende Zeiten den Unterhalt zu sichern und um damit die Stadt zu entlasten.''
  
 
Der Wert dieses Betrages ist aus heutiger Sicht schwer einzuschätzen. Mag. Dr. [[Sabine Veits-Falk]], Autorin der Quelle, vergleicht es so: das Wohnhaus von Bayrhammer wurde auf einen Wert von 4.800 Gulden geschätzt. Folglich konnte man etwa 23 gleichwertige Häuser um diesen Betrag erwerben.  
 
Der Wert dieses Betrages ist aus heutiger Sicht schwer einzuschätzen. Mag. Dr. [[Sabine Veits-Falk]], Autorin der Quelle, vergleicht es so: das Wohnhaus von Bayrhammer wurde auf einen Wert von 4.800 Gulden geschätzt. Folglich konnte man etwa 23 gleichwertige Häuser um diesen Betrag erwerben.  

Version vom 9. Oktober 2018, 10:11 Uhr

Das Testament Bayrhammer von Mathias Bayrhammer vom Februar 1844 regelte die Verteilung seines Vermögens, das von der Bayrhammerschen Stiftung verwaltet wurde.

Das Testament

Demnach sollten 111.800 Gulden an das Bürgerspital St. Blasius‎‎ und das Bruderhaus verteilt werden, um von den Zinsen 55 armen, gebrechlichen und erwerbsunfähigen Gemeindemitgliedern der Stadt Salzburg für immerwährende Zeiten den Unterhalt zu sichern und um damit die Stadt zu entlasten.

Der Wert dieses Betrages ist aus heutiger Sicht schwer einzuschätzen. Mag. Dr. Sabine Veits-Falk, Autorin der Quelle, vergleicht es so: das Wohnhaus von Bayrhammer wurde auf einen Wert von 4.800 Gulden geschätzt. Folglich konnte man etwa 23 gleichwertige Häuser um diesen Betrag erwerben.

Die vom 8. Mai 1844 datierte Bayrhammersche Stiftung teilt diesen Betrag in eine Stiftung von 59.000 Gulden in vier prozentigen Privatschuldbriefen, für das Bürgerspital und einen zweiten Betrag, der sich wiederum auf mehrere Vorhaben unterteilte.

(wird fortgesetzt)

Quellen