Heinrich Ignaz Franz Biber: Unterschied zwischen den Versionen
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Ab [[1677]] unterrichtete Biber die Domsängerknaben im Kapellhaus. In Salzburg wurde Heinrich am [[12. Dezember]] [[1678]] dann [[salzburgischer Vizekapellmeister]] und am [[6. März]] [[1684]], nach dem Tod seines Vorgängers [[Andreas Hofer]], [[wirklicher Kapellmeister]] ([[Hofkapellmeister]] und Leiter des Kapellhauses). | Ab [[1677]] unterrichtete Biber die Domsängerknaben im Kapellhaus. In Salzburg wurde Heinrich am [[12. Dezember]] [[1678]] dann [[salzburgischer Vizekapellmeister]] und am [[6. März]] [[1684]], nach dem Tod seines Vorgängers [[Andreas Hofer]], [[wirklicher Kapellmeister]] ([[Hofkapellmeister]] und Leiter des Kapellhauses). | ||
Am [[3. Mai]] [[1687]] verstarb Bibers Dienstherr [[ | Am [[3. Mai]] [[1687]] verstarb Bibers Dienstherr [[Maximilian Gandolph Graf von Kuenburg]]. Dessen Nachfolger [[Johann Ernst Graf von Thun und Hohenstein]] hatte kein Interesse an höfischer Musik. Daher widmete sich Biber von nun an verstärkt der Komposition von geistlichen Werken. | ||
Heinrich Biber war schon zu Lebzeiten ein sehr berühmter Geigist und Komponist. [[1686]] erhielt er vom Kaiser Leopold I. ("vor dem er zweimal sich hat hören lassen") eine goldene Gnadenkette und wurde am [[7. Juli]] [[1690]] von dem selben in den Adelsstand erhoben mit dem Privileg, sich Biber "von Bibern" nennen zu dürfen. Salzburger Publikation: [[5. Dezember]] [[1690]]. Am [[3. November]] [[1692]] folgte die Ernennung zum Truchsess durch seinen Dienstherren Erzbischof [[Johann Ernst Graf von Thun und Hohenstein]]. Zu dieser Zeit betrug sein Einkommen pro Monat: 60 Gulden, freie Wohnung, Wein, Brot und Brennholz. | Heinrich Biber war schon zu Lebzeiten ein sehr berühmter Geigist und Komponist. [[1686]] erhielt er vom Kaiser Leopold I. ("vor dem er zweimal sich hat hören lassen") eine goldene Gnadenkette und wurde am [[7. Juli]] [[1690]] von dem selben in den Adelsstand erhoben mit dem Privileg, sich Biber "von Bibern" nennen zu dürfen. Salzburger Publikation: [[5. Dezember]] [[1690]]. Am [[3. November]] [[1692]] folgte die Ernennung zum Truchsess durch seinen Dienstherren Erzbischof [[Johann Ernst Graf von Thun und Hohenstein]]. Zu dieser Zeit betrug sein Einkommen pro Monat: 60 Gulden, freie Wohnung, Wein, Brot und Brennholz. | ||