Änderungen

152 Bytes hinzugefügt ,  10:01, 30. Aug. 2008
K
Zeile 18: Zeile 18:  
Am [[30. April]] [[1953]] ersetzte die neue Ortstaxe in der Stadt Salzburg, gestaffelt von einem bis vier Schilling, die bisherige Fremdenzimmerabgabe und die Saisonabgabe im [[Fremdenverkehr]].
 
Am [[30. April]] [[1953]] ersetzte die neue Ortstaxe in der Stadt Salzburg, gestaffelt von einem bis vier Schilling, die bisherige Fremdenzimmerabgabe und die Saisonabgabe im [[Fremdenverkehr]].
   −
Am [[6. August]] 1953 genehmigte der [[Salzburger Landtag]] eine ''Bäderbau-Abgabe'': alle erwerbstätigen Stadtbewohner müssen bis zu 4,50 Schilling pro Monat bezahlen; die Dauer der Abgabe für den Neubau des Hallenbades ist mit höchstens 10 Jahren begrenzt;  
+
Am [[6. August]] 1953 genehmigte der [[Salzburger Landtag]] eine ''Bäderbau-Abgabe'': alle erwerbstätigen Stadtbewohner müssen bis zu 4,50 Schilling pro Monat bezahlen; die Dauer der Abgabe für den Neubau des Hallenbades ist mit höchstens 10 Jahren begrenzt;
 +
 
 +
Ab [[1. Februar]] [[1954]] musste jeder Erwerbstätige in der Stadt Salzburg 4,50 Schilling monatlich für die Finanzierung des Hallenbades entrichten;
    
==Fußnote==
 
==Fußnote==