Heinrich Ignaz Franz Biber: Unterschied zwischen den Versionen
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Heinrich Biber war schon zu Lebzeiten ein sehr berühmter Geigist und Komponist. [[1686]] erhielt er vom Kaiser Leopold I. ("vor dem er zweimal sich hat hören lassen") eine goldene Gnadenkette und wurde am [[7. Juli]] [[1690]] von dem selben in den Adelsstand erhoben mit dem Privileg, sich Biber "von Bibern" nennen zu dürfen. Salzburger Publikation: [[5. Dezember]] [[1690]]. Am [[3. November]] [[1692]] folgte die Ernennung zum Truchsess durch seinen Dienstherren Erzbischof [[Johann Ernst Graf von Thun und Hohenstein]]. Zu dieser Zeit betrug sein Einkommen pro Monat: 60 Gulden, freie Wohnung, Wein, Brot und Brennholz. | Heinrich Biber war schon zu Lebzeiten ein sehr berühmter Geigist und Komponist. [[1686]] erhielt er vom Kaiser Leopold I. ("vor dem er zweimal sich hat hören lassen") eine goldene Gnadenkette und wurde am [[7. Juli]] [[1690]] von dem selben in den Adelsstand erhoben mit dem Privileg, sich Biber "von Bibern" nennen zu dürfen. Salzburger Publikation: [[5. Dezember]] [[1690]]. Am [[3. November]] [[1692]] folgte die Ernennung zum Truchsess durch seinen Dienstherren Erzbischof [[Johann Ernst Graf von Thun und Hohenstein]]. Zu dieser Zeit betrug sein Einkommen pro Monat: 60 Gulden, freie Wohnung, Wein, Brot und Brennholz. | ||
Am [[3. Mai]] [[1704]] starb Heinrich Biber im Haus [[ | Am [[3. Mai]] [[1704]] starb Heinrich Biber im Haus [[Sigmund-Haffner-Gasse]] 3 in Salzburg, und wurde am nächsten Tag am Friedhof von [[Erzstift St. Peter|St. Peter]] begraben. | ||
== Heinrich Franz Biber als Künstler und sein Werk "Missa Salisburgensis" == | == Heinrich Franz Biber als Künstler und sein Werk "Missa Salisburgensis" == | ||