Gemeindeaufsicht: Unterschied zwischen den Versionen
Die Seite wurde neu angelegt |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die '''Gemeindeaufsicht''' überprüft als Aufsichtsbehörde des [[Bundesland Salzburg|Landes]] die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen durch die Gemeinden.Dabei stellt die Gemeindeordnung (GdO 1994) als Organisationsrecht die Einhaltung demokratischer Spielregeln auf Gemeindeebene mit folgenden Instrumenten sicher: | Die '''Gemeindeaufsicht''' überprüft als Aufsichtsbehörde des [[Bundesland Salzburg|Landes]] die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen durch die Gemeinden. | ||
Dabei stellt die Gemeindeordnung (GdO 1994) als Organisationsrecht die Einhaltung demokratischer Spielregeln auf Gemeindeebene mit folgenden Instrumenten sicher: | |||
* Regelungen zur Einberufung von Sitzungen | * Regelungen zur Einberufung von Sitzungen | ||