Verbauungsgenossenschaft Bürgerwald: Unterschied zwischen den Versionen
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Marktgemeinde Bad Hofgastein leistet einen freiwilligen Beitrag von 30% des Interessentenbeitrages. Damit wird der Kostenanteil der Unterlieger maßgeblich reduziert. | Marktgemeinde Bad Hofgastein leistet einen freiwilligen Beitrag von 30% des Interessentenbeitrages. Damit wird der Kostenanteil der Unterlieger maßgeblich reduziert. | ||
Vom Bauamt der Marktgemeinde Bad Hofgastein wird für jedes betroffene Objekt ein Schätzungsgutachten ausgearbeitet welches auf Grundlage der roten Gefahrenzone sowie der Zusatzzone basiert. | Vom Bauamt der Marktgemeinde Bad Hofgastein wird für jedes betroffene Objekt ein Schätzungsgutachten ausgearbeitet welches auf Grundlage der roten Gefahrenzone sowie der Zusatzzone basiert. | ||
| − | Die darin angeführte Punkteanzahl dient als Berechnungsgrundlage für die Beitragsvorschreibung. Nur Genossenschaftsmitglieder haben in der Jahreshauptversammlung das Recht auf Mitentscheidung über die Höhe der Vorschreibung. | + | Die darin angeführte Punkteanzahl dient als Berechnungsgrundlage für die Beitragsvorschreibung. Nur Genossenschaftsmitglieder haben in der Jahreshauptversammlung das Recht auf Mitentscheidung über die Höhe der Vorschreibung. Für 2017 wurde ein Punktepreis von € 6,00 beschlossen. |
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Version vom 20. Oktober 2017, 20:39 Uhr
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Dieser Artikel ist leider sehr kurz. Wenn du mehr zum Thema weißt, mache aus ihm bitte einen guten Artikel.
Willkommen bei der Verbauungsgenossenschaft Bürgerwald
einer Genossenschaft in der Pongauer Gemeinde Bad Hofgastein.
Kontakt
- Gallwies 20
- 5630 Bad Hofgastein
- E-Mail: buergerwald@sbg.at
Genossenschaftsstruktur
Die Verbauungsgenossenschaft Bürgerwald wurde am 20. Mai 1999 mit dem Zweck gegründet den Bereich zwischen Kirchbach und Aubach zu sanieren. Ziel des Projektes ist es, langfristig einen Schutzwald aufzubauen und so die Unterlieger (Liegenschaften im Bereich der Gefahrenzone) effizient zu schützen. Mit der Gründung wurden und werden öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt. Der Aufteilungsschlüssel zur Finanzierung des Bauvorhabens wurde von der Wildbach und Lawinenverbauung wie folgt ausgehandelt: Bund 60% Land 15% Bundesstraße 13% Interessenten 12%. Die Marktgemeinde Bad Hofgastein leistet einen freiwilligen Beitrag von 30% des Interessentenbeitrages. Damit wird der Kostenanteil der Unterlieger maßgeblich reduziert. Vom Bauamt der Marktgemeinde Bad Hofgastein wird für jedes betroffene Objekt ein Schätzungsgutachten ausgearbeitet welches auf Grundlage der roten Gefahrenzone sowie der Zusatzzone basiert. Die darin angeführte Punkteanzahl dient als Berechnungsgrundlage für die Beitragsvorschreibung. Nur Genossenschaftsmitglieder haben in der Jahreshauptversammlung das Recht auf Mitentscheidung über die Höhe der Vorschreibung. Für 2017 wurde ein Punktepreis von € 6,00 beschlossen.
Für weitere Informationen stehen
Obmann: Rupert Rieser, Gallwies 20, 5630 Bad Hofgastein
Obmann Stv: Walter Wihart, Bürgerbergweg 17, 5630 Bad Hofgastein
Kassier/Web Administrator: Gerhard Henisch, Schmiedgasse 3/1, 5630 Bad Hofgastein
Schriftführer: Weber Adolf, Gallwies 1, 5630 Bad Hofgastein
Schätzungsgutachten: Felix Lackner, Gemeinde Bad Hofgastein Kurpromenade 2, 5630 Bad Hofgastein
zur Verfügung.