Geschützter Landschaftsteil: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SALZBURGWIKI
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 18: Zeile 18:
 
===Tennengau===
 
===Tennengau===
 
===Pongau===
 
===Pongau===
*Latschen-Hochmoor Filzen Grünmaiß-Alm Bischofshofen/Werfen
+
*Latschen-Hochmoor Filzen Grünmaiß-Alm [[Bischofshofen]]/[[Werfen]]
*Lärchen-Allee bei der Mitterbergalpe  Mühlbach am Hochkönig
+
*Lärchen-Allee bei der Mitterbergalpe  [[Mühlbach am Hochkönig]]
*Hochmoor am Dientner Sattel  Mühlbach am Hochkönig
+
*Hochmoor am Dientner Sattel  [[Mühlbach am Hochkönig]]
*Moorgebiet am Troiboden  Mühlbach am Hochkönig
+
*Moorgebiet am Troiboden  [[Mühlbach am Hochkönig]]
 
*Forstaubach [[Forstau]]
 
*Forstaubach [[Forstau]]
*Langeggteich Forstau
+
*Langeggteich [[Forstau]]
*Iris-Wiese bei Radstadt
+
*Iris-Wiese bei [[Radstadt]]
*Zirben auf dem Saukar Großarl
+
*Zirben auf dem Saukar [[Großarl]]
*Schachenmoor Radstadt/Forstau
+
*Schachenmoor [[Radstadt]]/[[Forstau]]
*Mitterdiel-Teich Pfarrwerfen
+
*Mitterdiel-Teich [[Pfarrwerfen]]
*Ebner Moor Eben im Pongau
+
*Ebner Moor [[Eben im Pongau]]
*Wagrainer Tümpel Wagrain
+
*Wagrainer Tümpel [[Wagrain]]
*Mandlinger Moor Radstadt/Mandling
+
*Mandlinger Moor [[Radstadt]]/[[Mandling]]
*Zauchensee Altenmarkt im Pongau
+
*Zauchensee [[Altenmarkt im Pongau]]
*Ahornallee in Eben  Eben im Pongau
+
*Ahornallee in Eben  [[Eben im Pongau]]
 
<ref>Land Salzburg Informationsebene Naturschutz </ref>
 
<ref>Land Salzburg Informationsebene Naturschutz </ref>
  

Version vom 10. August 2017, 13:58 Uhr

Datei:Freisaal Schild Landschaftsschutz.jpg
Freisaal Schild Landschaftsschutzgebiet

Ein Geschützter Landschaftsteil ist ein kleinräumiger Landschaftsteil oder Grünbestand, der besondere Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tiere aufweist, für das Landschaftsbild eine außergewöhnliche Rolle spielt oder als Freiraum für die Erholung der Menschen von Bedeutung ist und durch Verordnung der Bezirksverwaltungsbehörde geschützt wurde.

Allgemeines

Unter den Begriff Geschützter Landschaftsteil fallen u. a. Wasserläufe und Gewässerufer, Teiche, kleinflächige Moore, Naturwaldreservate, Fundorte von Mineralien und Fossilien, Parkanlagen, Baumgruppen oder Alleen.

In der Verordnung wird auf den jeweiligen Schutzzweck hingewiesen. Eingriffe, die diesem Schutzzweck nicht entsprechen, sind im geschützten Landschaftsteil untersagt. Wobei es Ausnahmen von diesen Beschränkungen gibt, wie beispielsweise die land- und forstwirtschaftliche Nutzung im bisherigen Umfang, sofern sie den Wert des Landschaftsteiles nicht gravierend beeinträchtigt. Diese Ausnahmen müssen aber mittels Bescheid erteilt werden und auf den Schutzzweck Bedacht nehmen.

Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde. Als Rechtsgrundlagen gelten die §§ 12 bis 15 NSchG sowie diverse Schutzverordnungen.

Geschützte Landschaftsteile im Land Salzburg

Flachgau

Tennengau

Pongau

[1]

Lungau

Pinzgau

Geschützte Landschaftsteile in der Stadt Salzburg

Bilder

 Geschützter Landschaftsteil – Sammlung von weiteren Bildern, Videos und Audiodateien im SALZBURGWIKI

Weblinks

Quellen

  1. Land Salzburg Informationsebene Naturschutz