Die Vollstreckung des Urteils erfolgt am 1. Juni 1943 durch Enthauptung.
Die Vollstreckung des Urteils erfolgt am 1. Juni 1943 durch Enthauptung.
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Zum Andenken an Johann Pöttler wurde am [[13. Juli]] [[2015]] im Salzburger Stadtteil Schallmoos in der [[Poschingerstraße]] Nr. 7 ein [[Stolpersteine|Stolperstein]] verlegt.
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Zum Andenken an Johann Pöttler wurde am [[13. Juli]] [[2015]] im Salzburger Stadtteil Schallmoos in der [[Poschingerstraße]] Nr. 7 ein [[Stolperstein]] verlegt.