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* Mit den sogenannten „Legge delle Guarentigie“ (Garantiegesetzen) vom 13. Mai 1871 hatte das Königreich Italien dem Papst das Recht aberkannt, eigene Adelstitel zu verleihen. Seitdem wurden die vom Papst verliehenen Titel als „concessione pontificia“ (päpstliche Verleihung) eingetragen. Am [[11. Februar]] [[1929]] wurden durch Artikel 42 der Lateranverträge die seit 1870 vom Heiligen Stuhl gewährten Adelsprädikate im Königreich Italien rückwirkend anerkannt. Per späteren königlichen Dekret (Viktor Emanuel III.) wurde der italienische Freiherrenstand des ''"nobile Francesco de Hagenauer di Salisburgo"'' und aller ehelichen Nachkommen beiderlei Geschlechtes (Ausdehnung), mit dem erblichen Titel ''"barone de Hagenauer"'' (Baron von Hagenauer) von der königlichen Consulta Araldica bestätigt. Der Adelstitel war an keine Ländereien gebunden; Nachkommen in Wien. (Annuario della Nobiltà Italiana, Nova Ser. 2006)  
 
* Mit den sogenannten „Legge delle Guarentigie“ (Garantiegesetzen) vom 13. Mai 1871 hatte das Königreich Italien dem Papst das Recht aberkannt, eigene Adelstitel zu verleihen. Seitdem wurden die vom Papst verliehenen Titel als „concessione pontificia“ (päpstliche Verleihung) eingetragen. Am [[11. Februar]] [[1929]] wurden durch Artikel 42 der Lateranverträge die seit 1870 vom Heiligen Stuhl gewährten Adelsprädikate im Königreich Italien rückwirkend anerkannt. Per späteren königlichen Dekret (Viktor Emanuel III.) wurde der italienische Freiherrenstand des ''"nobile Francesco de Hagenauer di Salisburgo"'' und aller ehelichen Nachkommen beiderlei Geschlechtes (Ausdehnung), mit dem erblichen Titel ''"barone de Hagenauer"'' (Baron von Hagenauer) von der königlichen Consulta Araldica bestätigt. Der Adelstitel war an keine Ländereien gebunden; Nachkommen in Wien. (Annuario della Nobiltà Italiana, Nova Ser. 2006)  
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* Das Familienoberhaupt (Chef des Hauses) in röm.-kath. patrilinearer Primogenitur des Wiener Zweiges trug den päpstlichen Titel eines ''"barone romano"'' (römischer Baron). Ursprünglich durfte dieser Titel in direkter Linie an den jeweiligen Erstgeborenen weitergegeben werden. Bei Tod des Erstgeborenen ohne männliche Nachkommen ging das Recht auf die Secundogenitur (nächstjüngeren Bruder) über. Papst Pius XII. (1939 - 1958) entschied sich am [[11. November]] [[1939]] mit dem Schreiben “Litteris suis” bei Neuverleihung des Titels für eine Aufhebung dieses Gunsterweises, womit ein päpstlicher Adels-Titel ein persönlicher und kein erblicher wurde. Papst Paul VI. (1963 - 1978) ordnete am [[15. April]] [[1966]] an, dass die höchste Rangstufe des Pius-Ordens (und die damit verbundene Erhebung in den päpstlichen Adelsstand) ausschließlich Monarchen und Staatsoberhäuptern vorbehalten bleiben soll – und zwar aus Anlass offizieller Staatsbesuche im Vatikan. In Italien wurde der päpstliche (schwarze) Adel seit jeher als honoriger angesehen als der königliche (weiße) Adel. Die Nachgeborenen der Familie Hagenauer werden bezüglich des päpstlichen Titels als ''"Nobile dei baroni romani"'' (aus dem Hause der römischen Barone) genannt, tragen aber nur den kgl. italienischen Titel ''"barone"'' oder ''"baronessa"''. Am [[11. Dezember]] [[1998]] wurde in einem Schreiben vom Substitut des Staatssekretariates des Heiligen Stuhls, Erzbischof Giovanni Battista Re (spätere Kurienkardinal), Dr. Wolfgang Hagenauer ''"seitens des Heiligen Stuhls das Recht für die Führung des Titels der (päpstlichen) erblichen Baronie (IV. barone romano)"'' bestätigt. (Hagenauer-Archiv Wien)
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* Das Familienoberhaupt (Chef des Hauses) in röm.-kath. patrilinearer Primogenitur des Wiener Zweiges trug den päpstlichen Titel eines ''"barone romano"'' (römischer Baron). Ursprünglich durfte dieser Primogeniturtitel (Erstgeburtstitel) als offizieller Namensbestandteil nur an den jeweiligen Erstgeborenen weitervererbt werden. Bei Tod des Erstgeborenen ohne männliche Nachkommen ging der Titel des barone romano auf den nächstjüngeren Bruder über. Papst Pius XII. (1939 - 1958) entschied sich am [[11. November]] [[1939]] mit dem Schreiben “Litteris suis” bei Neuverleihung für eine Aufhebung des Gunsterweises der Vererblichkeit, womit ein päpstlicher Adels-Titel ein persönlicher und kein erblicher wurde. Papst Paul VI. (1963 - 1978) ordnete am [[15. April]] [[1966]] an, dass die höchste Rangstufe des Pius-Ordens (und die damit verbundene Erhebung in den päpstlichen Adelsstand) ausschließlich Monarchen und Staatsoberhäuptern vorbehalten bleiben soll – und zwar aus Anlass offizieller Staatsbesuche im Vatikan. In Italien wurde der päpstliche (schwarze) Adel seit jeher als honoriger angesehen als der königliche (weiße) Adel. Die Nachgeborenen der Familie Hagenauer werden bezüglich des päpstlichen Titels in Regesten als ''"Nobile dei baroni romani"'' (aus dem Hause der römischen Barone) geführt, tragen jedoch den kgl. italienischen Titel ''"barone"'' oder ''"baronessa"''. Am [[11. Dezember]] [[1998]] wurde in einem Schreiben vom Substitut des Staatssekretariates des Heiligen Stuhls, Erzbischof Giovanni Battista Re (spätere Kurienkardinal), Dr. Wolfgang Hagenauer ''"seitens des Heiligen Stuhls das Recht für die Führung des Titels der (päpstlichen) erblichen Baronie (IV. barone romano)"'' bestätigt. (Hagenauer-Archiv Wien)
    
== Quelle ==
 
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