Anonyme Geburt: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 16. März 2016, 09:41 Uhr
Seit 2011 besteht auch in Österreich eine gesetzliche Regelung, die die sog. Anonyme Geburt ermöglicht. Sie erlaubt schwangeren Frauen ein öffentliches Krankenhaus aufzusuchen, um dort ohne Angabe und Hinterlassung persönlicher Daten - also anonym - zu gebären und das Kind zur Vermittlung an Pflege-, bzw. an Adoptiveltern im Krankenhaus zurück zu lassen.
Vorgeschichte
Schon vor dieser gesetzlichen Regelung wurden an österreichischen Krankenhäusern sog. Babyklappen eingerichtet, die es Frauen ermöglichen sollten, ihr Kind, das sie aus persönlichen Gründen nicht behalten konnten oder wollten, anonym, unbeobachtet und ohne später strafrechtlich wegen Kindesweglegung verfolgt zu werden, zur Vermittlung an andere Eltern abzugeben. Hintergrund waren die sog. Kindstötungen – „Tötung eines Kindes bei der Geburt“ (§ 79 Strafgesetzbuch) - die der Gesetzgeber vermeiden, bzw. deren Anzahl man begreiflicherweise verringern wollte.
Das Phänomen der Kindstötung bei oder nach der Geburt ist aus allen Zeiten und Kulturen bekannt. Gebärende, die sich in einer psychischen, sozialen, bzw. wirtschaftlichen Zwangslage befinden, ihre Schwangerschaft aus unterschiedlichen Gründen oft lange Zeit vor sich selbst verleugnen oder ihrem Umfeld verheimlichen und gelegentlich auch durch eine Frühgeburt überrascht werden, können in eine psychische Einengung geraten, aus der sie nur einen Ausweg sehen: die Tötung des Neugeborenen.
Was Babyklappen und Anonyme Geburt bewirken konnten
Die Babyklappe hat sich nicht bewährt. Sie wurde beispielsweise im LKH Salzburg nur ein einziges Mal genutzt. Im Gegensatz dazu brachten aber bisher mehr als ein Dutzend Frauen im selben Krankenhaus ihr Baby anonym zur Welt. Auch in anderen Krankenhäusern im Bundesland Salzburg – wie beispielsweise in Zell am See - fanden anonyme Geburten statt.
Positive und negative Folgen der Anonymen Geburt
Entgegen der Überzeugung der deutschen Gerichtspsychiaterin Dr. Sigrun Roßmanith, dass potentielle Täterinnen die anonyme Geburt aus Mangel an sozialer Kompetenz selten in Betracht ziehen, sind seit der Einführung der Anonymen Geburt im Jahr 2001 die Tötungen Neugeborener um die Hälfte zurück gegangen, d.h., dass diese gesetzliche Möglichkeit statistisch gesehen in der Hälfte der Fälle ein geeignetes Mittel zur Vermeidung von Panikreaktionen, die zur Tötung Neugeborener führen können, ist. Andererseits nimmt die anonyme Geburt den davon betroffenen Menschen von vorneherein jede Möglichkeit zur Information über ihre Herkunft und zwar ohne jedes Recht auf Mitsprache und Mitbestimmung.
Kinder, die mittels anonymer Geburt zur Welt gebracht wurden, sind gegenwärtig - im Jahr 2012 – in Österreich maximal elf Jahre alt und leben in der Regel bei Adoptiveltern. Selbst wenn sie über die Tatsache der Adoption informiert sind, kommt der Tag, an dem sie über ihre Herkunft und damit über ihre leiblichen Eltern Bescheid wissen wollen. Wie aus Ländern wie Frankreich bekannt ist, in denen die Möglichkeit zur Anonymen Geburt schon sehr viel länger besteht, suchen anonym Geborene oft jahrelang verzweifelt nach einem Anhaltspunkt, der sie zu ihrer ursprünglichen Familie führen könnte.
Quellen
- Salzburger Nachrichten vom 11. April 2012, Lokalteil, S. 4, „Totes Baby in Kasten entdeckt“, sowie vom 25. August 2012, S. 11, Anja Kröll, "Totes Baby in Donau gefunden"
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