1940 wurde er verhaftet und 1941 vom Polizeigefängnis in jenes des Landesgerichts überstellt. Im Sommer erfolgte die Verurteilung zu 10 Monaten Gefängnis, wegen der Nichtanzeige eines Geheimverrates, allerdings war die Strafe bereits durch die 16-monatige Untersuchungshaft verbüßt worden. Also durfte Zeiss das Gefängnis wieder verlassen. | 1940 wurde er verhaftet und 1941 vom Polizeigefängnis in jenes des Landesgerichts überstellt. Im Sommer erfolgte die Verurteilung zu 10 Monaten Gefängnis, wegen der Nichtanzeige eines Geheimverrates, allerdings war die Strafe bereits durch die 16-monatige Untersuchungshaft verbüßt worden. Also durfte Zeiss das Gefängnis wieder verlassen. |