| | Im Übrigen sind deine Photos oft auch nicht viel besser, aber ich will nicht noch mehr Öl ins Feuer gießen. --[[Benutzer:Andrea1984|Andrea]] ([[Benutzer Diskussion:Andrea1984|Diskussion]]) 19:29, 23. Jun. 2015 (CEST) | | Im Übrigen sind deine Photos oft auch nicht viel besser, aber ich will nicht noch mehr Öl ins Feuer gießen. --[[Benutzer:Andrea1984|Andrea]] ([[Benutzer Diskussion:Andrea1984|Diskussion]]) 19:29, 23. Jun. 2015 (CEST) |
| − | : "''Es ist ein öffentlicher Ort, an dem die Bilder gemacht worden sind, somit brauche ich nicht fragen, ob ich sie veröffentlicht darf''", nein, das ist rechtlich völlig falsch. Zunächst müsste man dem Gesetz nach erst den Hausherren fragen, ob man in seinen Räumen fotografieren und diese Bilder veröffentlichen darf. Gut, das wird wohl nicht so streng gesehen. Jedenfalls aber das "Recht am eigenen Bild": Zitat "''Bildnisse von Personen dürfen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben, eines nahen Angehörigen verletzt würden.''" Das Recht am eigenen Bild in Österreich ist im § 78 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) geregelt<ref>siehe [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001848 Gesamte Rechtsvorschrift für Urheberrechtsgesetz]</ref>. | + | : "''Es ist ein öffentlicher Ort, an dem die Bilder gemacht worden sind, somit brauche ich nicht fragen, ob ich sie veröffentlicht darf''", nein, das ist rechtlich völlig falsch. Zunächst müsste man dem Gesetz nach erst den Hausherren fragen, ob man in seinen Räumen fotografieren und diese Bilder veröffentlichen darf. Ein privates Unternehmen ist kein öffentlicher Ort. Du verwechselt das vielleicht mit einer öffentlichen Veranstaltung. Und selbst da muss man den Veranstalter fragen. Gut, das wird wohl nicht so streng gesehen. Jedenfalls aber das "Recht am eigenen Bild": Zitat "''Bildnisse von Personen dürfen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben, eines nahen Angehörigen verletzt würden.''" Das Recht am eigenen Bild in Österreich ist im § 78 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) geregelt<ref>siehe [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001848 Gesamte Rechtsvorschrift für Urheberrechtsgesetz]</ref>. |
| | :Somit kann jeder Unterlassung und Entfernung seiner Abbildung verlangen. Ich hätte das jetzt wohl schon zwei Mal am Stammtisch erklärt. Darüber hinaus gibt es hier im Salzburgwiki auf den Hilfeseite ebenfalls eindeutige Hinweise<ref>siehe [http://intro.salzburgwiki.at/wiki/index.php/Hilfe:Bild#Recht_am_Bild Recht am Bild]</ref>. [[Benutzer:Mosaico|Mosaico]] ([[Benutzer Diskussion:Mosaico|Diskussion]]) 19:47, 23. Jun. 2015 (CEST) | | :Somit kann jeder Unterlassung und Entfernung seiner Abbildung verlangen. Ich hätte das jetzt wohl schon zwei Mal am Stammtisch erklärt. Darüber hinaus gibt es hier im Salzburgwiki auf den Hilfeseite ebenfalls eindeutige Hinweise<ref>siehe [http://intro.salzburgwiki.at/wiki/index.php/Hilfe:Bild#Recht_am_Bild Recht am Bild]</ref>. [[Benutzer:Mosaico|Mosaico]] ([[Benutzer Diskussion:Mosaico|Diskussion]]) 19:47, 23. Jun. 2015 (CEST) |