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| | :Und jetzt lass es bitte gut sein! Danke dir! [[Benutzer:Elisabeth2|Elisabeth]] ([[Benutzer Diskussion:Elisabeth2|Diskussion]]) 18:19, 23. Jun. 2015 (CEST) | | :Und jetzt lass es bitte gut sein! Danke dir! [[Benutzer:Elisabeth2|Elisabeth]] ([[Benutzer Diskussion:Elisabeth2|Diskussion]]) 18:19, 23. Jun. 2015 (CEST) |
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| − | Gut, dann lösche ich auch die anderen Bilder heraus, wo du drauf bist. Bezüglich der Collage musst du dich an Franz wenden, da ist auch ein Photo von dir dabei. | + | Gut, dann lösche ich auch die anderen Bilder heraus, wo du drauf bist. Bezüglich der Collage musst du dich an Franz wenden, da ist auch ein Photo von dir dabei.<br /> |
| | + | a) Natürlich kann es das, wenn man es erklärt bekommt und höflich danach gefragt hat und auf eine ehrliche Antwort hofft. <br /> |
| | + | b) Es ist ein öffentlicher Ort, an dem die Bilder gemacht worden sind, somit brauche ich nicht fragen, ob ich sie veröffentlich darf. <br /> |
| | + | Außerdem hast du dich bisher nie beschwert, warum also gerade heute ? Was willst du mir damit sagen ? <br /> |
| | + | Im Übrigen sind deine Photos oft auch nicht viel besser, aber ich will nicht noch mehr Öl ins Feuer gießen. --[[Benutzer:Andrea1984|Andrea]] ([[Benutzer Diskussion:Andrea1984|Diskussion]]) 19:29, 23. Jun. 2015 (CEST) |
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| − | a) Natürlich kann es das, wenn man es erklärt bekommt und höflich danach gefragt hat und auf eine ehrliche Antwort hofft.
| + | : "''Es ist ein öffentlicher Ort, an dem die Bilder gemacht worden sind, somit brauche ich nicht fragen, ob ich sie veröffentlich darf''", nein, das ist rechtlich völlig falsch. Zunächst müsste man dem Gesetz nach erst den Hausherren fragen, ob man in seinen Räumen fotografieren und diese Bilder veröffentlichen darf. Gut, das wird wohl nicht so streng gesehen. Jedenfalls aber das "Recht am eigenen Bild": Zitat "''Bildnisse von Personen dürfen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben, eines nahen Angehörigen verletzt würden.''" Das Recht am eigenen Bild in Österreich ist im § 78 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) geregelt<ref>siehe [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001848 Gesamte Rechtsvorschrift für Urheberrechtsgesetz]</ref>. |
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| − | b) Es ist ein öffentlicher Ort, an dem die Bilder gemacht worden sind, somit brauche ich nicht fragen, ob ich sie veröffentlich darf.
| + | :Somit kann jeder Unterlassung und Entfernung seiner Abbildung verlangen. Ich hätte das jetzt wohl schon zwei Mal am Stammtisch erklärt. Darüber hinaus gibt es hier im Salzburgwiki auf den Hilfeseite ebenfalls eindeutige Hinweise<ref>siehe [http://intro.salzburgwiki.at/wiki/index.php/Hilfe:Bild#Recht_am_Bild Recht am Bild]. ~~~~ |
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| − | Außerdem hast du dich bisher nie beschwert, warum also gerade heute ? Was willst du mir damit sagen ?
| + | == Fußnoten == |
| − | | + | <references/> |
| − | Im Übrigen sind deine Photos oft auch nicht viel besser, aber ich will nicht noch mehr Öl ins Feuer gießen. --[[Benutzer:Andrea1984|Andrea]] ([[Benutzer Diskussion:Andrea1984|Diskussion]]) 19:29, 23. Jun. 2015 (CEST)
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