* Am [[11. Februar]] [[1929]] wurden durch Artikel 42 der Lateranverträge die seit 1870 vom Heiligen Stuhl gewährten Adelsprädikate im Königreich Italien rückwirkend anerkannt. Mit den sogenannten „Legge delle Guarentigie – Garantiegesetzen“ vom 13. Mai 1871 hatte das Königreich Italien dem Papst das Recht aberkannt, eigene Adelstitel zu verleihen. Seitdem wurden die vom Papst verliehenen Titel „concessione pontificia“ eingetragen. Obschon Adelstitel nach dem Ende der Monarchie in Italien eine Abschaffung erfuhren, muss der Gebrauch neuer päpstlicher Adelstitel, wenn deren Inhaber italienischer Staatsbürger sein sollte, bis zum heutigen Tag vom Präsidenten der Republik genehmigt werden. Per späteren königlichen Dekret (Viktor Emanuel III.) wurde der italienische Freiherrenstand des ''"nobile Francesco de Hagenauer di Salisburgo"'' und aller ehelichen Nachkommen beiderlei Geschlechtes (Ausdehnung), mit dem erblichen Titel ''"barone de Hagenauer"'' (Baron von Hagenauer) von der königlichen Consulta Araldica bestätigt. Der Adelstitel war an keine Ländereien gebunden; Nachkommen in Wien. (Annuario della Nobiltà Italiana, Nova Ser. 2006) | * Am [[11. Februar]] [[1929]] wurden durch Artikel 42 der Lateranverträge die seit 1870 vom Heiligen Stuhl gewährten Adelsprädikate im Königreich Italien rückwirkend anerkannt. Mit den sogenannten „Legge delle Guarentigie – Garantiegesetzen“ vom 13. Mai 1871 hatte das Königreich Italien dem Papst das Recht aberkannt, eigene Adelstitel zu verleihen. Seitdem wurden die vom Papst verliehenen Titel „concessione pontificia“ eingetragen. Obschon Adelstitel nach dem Ende der Monarchie in Italien eine Abschaffung erfuhren, muss der Gebrauch neuer päpstlicher Adelstitel, wenn deren Inhaber italienischer Staatsbürger sein sollte, bis zum heutigen Tag vom Präsidenten der Republik genehmigt werden. Per späteren königlichen Dekret (Viktor Emanuel III.) wurde der italienische Freiherrenstand des ''"nobile Francesco de Hagenauer di Salisburgo"'' und aller ehelichen Nachkommen beiderlei Geschlechtes (Ausdehnung), mit dem erblichen Titel ''"barone de Hagenauer"'' (Baron von Hagenauer) von der königlichen Consulta Araldica bestätigt. Der Adelstitel war an keine Ländereien gebunden; Nachkommen in Wien. (Annuario della Nobiltà Italiana, Nova Ser. 2006) |