Salzburger Jugendschutzgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

Juxli (Diskussion | Beiträge)
Juxli (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
== Das Salzburger Jugendschutzgesetz: ==
== Das Salzburger Jugendschutzgesetz: ==
Darin wird unter anderem bestimmt, ab welchem Lebensjahr Alkohol und Tabak  konsumiert werden darf;
Dieses Gesetz wurde 10. Dezember 1998 für die Förderung und den Schutz der Jugend im Land Salzburg erstellt.  
Der Aufenthalt auf Straßen, Kinos, Gaststätten,... ;Übernachtung in Hotels,Campingplätzen,...;


'''....NOCH IN ARBEIT'''
Darin wird unter anderem bestimmt, ab welchem Lebensjahr Alkohol und Tabak  konsumiert werden darf, Der Aufenthalt auf Straßen, Kinos, Gaststätten,... , Übernachtung in Hotels,Campingplätzen,...;
 
== Genaueres: ==
-Der Kauf von Konsum und Tabakwaren ist ab 16 Jahren gestattet.
 
 
-Das gleiche gilt auch für  Alkoholische Getränke (wie Bier,Wein,Radler und Sekt)
-Davon ausgenommen sind jedoch andere alkoholische Getränke wie Alkopops die erst ab dem 18 Lebensjahr gekauft und konsumiert werden dürfen.
 
 
-Der Aufenthalt in Nachtlokalen,Branntweinschenken,Wettbüros,... ist  ab 18 Jahren erlaubt.
-Der Aufenthalt auf Straßen,Plätzen,in Gasthäusern,Kinos,Konzerten,Theatern...
 
Ist mit Aufsichtsperson...
 
...unbeschränkt
 
ist ohne Aufsichtsperson...
 
...unter 12 Jahren von 6-21 Uhr  '''erlaubt'''
 
von 12-14 Jahren von 6-22 Uhr    '''erlaubt'''
 
mit 14-16 Jahren von 6-23 Uhr    '''erlaubt'''
 
und ab 16 Jahren                '''uneingeschränkt'''.
 
 
-Übernachtungen in Hotels,Jugendherbergen ,auf Campingplätzen.... ist bis zum 18 vollendeten Lebensjahr  nur Begleitung einer Aufsichtsperson erlaubt.
 
 
==  Links ==
[http://www.stadt-salzburg.at/internet/salzburg_fuer/jugend/t2_180823/t2_184765/t2_184769/p2_184771.htm Salzburger Jugendschutzgesetz in '''Stadt Salzburg online''']