Salzburger Jugendschutzgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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== Das Salzburger Jugendschutzgesetz: == | == Das Salzburger Jugendschutzgesetz: == | ||
Dieses Gesetz wurde 10. Dezember 1998 für die Förderung und den Schutz der Jugend im Land Salzburg erstellt. | |||
'''.... | Darin wird unter anderem bestimmt, ab welchem Lebensjahr Alkohol und Tabak konsumiert werden darf, Der Aufenthalt auf Straßen, Kinos, Gaststätten,... , Übernachtung in Hotels,Campingplätzen,...; | ||
== Genaueres: == | |||
-Der Kauf von Konsum und Tabakwaren ist ab 16 Jahren gestattet. | |||
-Das gleiche gilt auch für Alkoholische Getränke (wie Bier,Wein,Radler und Sekt) | |||
-Davon ausgenommen sind jedoch andere alkoholische Getränke wie Alkopops die erst ab dem 18 Lebensjahr gekauft und konsumiert werden dürfen. | |||
-Der Aufenthalt in Nachtlokalen,Branntweinschenken,Wettbüros,... ist ab 18 Jahren erlaubt. | |||
-Der Aufenthalt auf Straßen,Plätzen,in Gasthäusern,Kinos,Konzerten,Theatern... | |||
Ist mit Aufsichtsperson... | |||
...unbeschränkt | |||
ist ohne Aufsichtsperson... | |||
...unter 12 Jahren von 6-21 Uhr '''erlaubt''' | |||
von 12-14 Jahren von 6-22 Uhr '''erlaubt''' | |||
mit 14-16 Jahren von 6-23 Uhr '''erlaubt''' | |||
und ab 16 Jahren '''uneingeschränkt'''. | |||
-Übernachtungen in Hotels,Jugendherbergen ,auf Campingplätzen.... ist bis zum 18 vollendeten Lebensjahr nur Begleitung einer Aufsichtsperson erlaubt. | |||
== Links == | |||
[http://www.stadt-salzburg.at/internet/salzburg_fuer/jugend/t2_180823/t2_184765/t2_184769/p2_184771.htm Salzburger Jugendschutzgesetz in '''Stadt Salzburg online'''] | |||