Salzburger Jugendschutzgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
Juxli (Diskussion | Beiträge) |
Juxli (Diskussion | Beiträge) |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
== Das Salzburger Jugendschutzgesetz: == | == Das Salzburger Jugendschutzgesetz: == | ||
| − | + | Dieses Gesetz wurde 10. Dezember 1998 für die Förderung und den Schutz der Jugend im Land Salzburg erstellt. | |
| − | |||
| − | '''.... | + | Darin wird unter anderem bestimmt, ab welchem Lebensjahr Alkohol und Tabak konsumiert werden darf, Der Aufenthalt auf Straßen, Kinos, Gaststätten,... , Übernachtung in Hotels,Campingplätzen,...; |
| + | |||
| + | == Genaueres: == | ||
| + | -Der Kauf von Konsum und Tabakwaren ist ab 16 Jahren gestattet. | ||
| + | |||
| + | |||
| + | -Das gleiche gilt auch für Alkoholische Getränke (wie Bier,Wein,Radler und Sekt) | ||
| + | -Davon ausgenommen sind jedoch andere alkoholische Getränke wie Alkopops die erst ab dem 18 Lebensjahr gekauft und konsumiert werden dürfen. | ||
| + | |||
| + | |||
| + | -Der Aufenthalt in Nachtlokalen,Branntweinschenken,Wettbüros,... ist ab 18 Jahren erlaubt. | ||
| + | -Der Aufenthalt auf Straßen,Plätzen,in Gasthäusern,Kinos,Konzerten,Theatern... | ||
| + | |||
| + | Ist mit Aufsichtsperson... | ||
| + | |||
| + | ...unbeschränkt | ||
| + | |||
| + | ist ohne Aufsichtsperson... | ||
| + | |||
| + | ...unter 12 Jahren von 6-21 Uhr '''erlaubt''' | ||
| + | |||
| + | von 12-14 Jahren von 6-22 Uhr '''erlaubt''' | ||
| + | |||
| + | mit 14-16 Jahren von 6-23 Uhr '''erlaubt''' | ||
| + | |||
| + | und ab 16 Jahren '''uneingeschränkt'''. | ||
| + | |||
| + | |||
| + | -Übernachtungen in Hotels,Jugendherbergen ,auf Campingplätzen.... ist bis zum 18 vollendeten Lebensjahr nur Begleitung einer Aufsichtsperson erlaubt. | ||
| + | |||
| + | |||
| + | == Links == | ||
| + | [http://www.stadt-salzburg.at/internet/salzburg_fuer/jugend/t2_180823/t2_184765/t2_184769/p2_184771.htm Salzburger Jugendschutzgesetz in '''Stadt Salzburg online'''] | ||
Version vom 4. August 2007, 19:31 Uhr
Das Salzburger Jugendschutzgesetz:
Dieses Gesetz wurde 10. Dezember 1998 für die Förderung und den Schutz der Jugend im Land Salzburg erstellt.
Darin wird unter anderem bestimmt, ab welchem Lebensjahr Alkohol und Tabak konsumiert werden darf, Der Aufenthalt auf Straßen, Kinos, Gaststätten,... , Übernachtung in Hotels,Campingplätzen,...;
Genaueres:
-Der Kauf von Konsum und Tabakwaren ist ab 16 Jahren gestattet.
-Das gleiche gilt auch für Alkoholische Getränke (wie Bier,Wein,Radler und Sekt)
-Davon ausgenommen sind jedoch andere alkoholische Getränke wie Alkopops die erst ab dem 18 Lebensjahr gekauft und konsumiert werden dürfen.
-Der Aufenthalt in Nachtlokalen,Branntweinschenken,Wettbüros,... ist ab 18 Jahren erlaubt.
-Der Aufenthalt auf Straßen,Plätzen,in Gasthäusern,Kinos,Konzerten,Theatern...
Ist mit Aufsichtsperson...
...unbeschränkt
ist ohne Aufsichtsperson...
...unter 12 Jahren von 6-21 Uhr erlaubt
von 12-14 Jahren von 6-22 Uhr erlaubt
mit 14-16 Jahren von 6-23 Uhr erlaubt
und ab 16 Jahren uneingeschränkt.
-Übernachtungen in Hotels,Jugendherbergen ,auf Campingplätzen.... ist bis zum 18 vollendeten Lebensjahr nur Begleitung einer Aufsichtsperson erlaubt.