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| | Wer ab [[1. Jänner]] [[2013]] im [[Bundesland Salzburg]] Verantwortung für einen Hund übernimmt, muss das Tier binnen einer Woche bei der Gemeinde anmelden. Dafür ist der sogenannte Sachkundenachweis (Hundeführerschein) vorzuweisen. Zudem muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 725.000 Euro abgeschlossen werden. Der Sachkundenachweis ist verpflichtend für alle neuen Hundebesitzer. | | Wer ab [[1. Jänner]] [[2013]] im [[Bundesland Salzburg]] Verantwortung für einen Hund übernimmt, muss das Tier binnen einer Woche bei der Gemeinde anmelden. Dafür ist der sogenannte Sachkundenachweis (Hundeführerschein) vorzuweisen. Zudem muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 725.000 Euro abgeschlossen werden. Der Sachkundenachweis ist verpflichtend für alle neuen Hundebesitzer. |
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| − | Ausgenommen davon sind z.B. Personen, die Diensthundeführer sind, mit Ihrem Hund eine Prüfung wie z.B. Begleithundeprüfung abgelegt haben oder bereits seit 10 oder mehr Jahren einen sogenannten gefährlichen Hund führen, ohne dass während dieser Zeit der gefährliche Hund jemanden verletzt hat. Auch Personen, die in einem anderen Bundesland oder im Ausland eine vergleichbare Ausbildung absolviert haben und diese nachweisen können, sind davon ausgenommen. | + | Ausgenommen davon sind z. B. Personen, die Diensthundeführer sind, mit ihrem Hund eine Prüfung wie z. B. Begleithundeprüfung abgelegt haben oder bereits seit 10 oder mehr Jahren einen sogenannten gefährlichen Hund führen, ohne dass während dieser Zeit der gefährliche Hund jemanden verletzt hat. Auch Personen, die in einem anderen Bundesland oder im Ausland eine vergleichbare Ausbildung absolviert haben und diese nachweisen können, sind davon ausgenommen. |
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| | == Erlangung eines Sachkundenachweis== | | == Erlangung eines Sachkundenachweis== |
| − | Die für das Halten eines nicht gefährlichen Hundes erforderliche Sachkunde kann auf unterschiedliche Arten erlangt werden. Mindestanforderung ist das Absolvieren eines ca. wzeistündigen Vortrags mit vorgegebenem Themenkatalog: | + | Die für das Halten eines nicht gefährlichen Hundes erforderliche Sachkunde kann auf unterschiedliche Arten erlangt werden. Mindestanforderung ist das Absolvieren eines ca. zweistündigen Vortrags mit vorgegebenem Themenkatalog: |
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| | # Wesen und Verhalten von Hunden, | | # Wesen und Verhalten von Hunden, |
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| | == Kosten für den Sachkundenachweis == | | == Kosten für den Sachkundenachweis == |
| − | Es gibt keine einheitlichen Tarife. Je nach Anbieter ist für den Sachkundenachweis zwischen € 20,00 und € 40,00 für den 2stündigen Vortrag zu rechnen. | + | Es gibt keine einheitlichen Tarife. Je nach Anbieter ist für den Sachkundenachweis zwischen € 20,00 und € 40,00 für den 2stündigen Vortrag zu veranschlagen. |
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| | == Weblinks == | | == Weblinks == |