Eine "heimliche Landeshymne" zu beweisen, wird konkret nicht möglich sein und es können dazu nur die allgemeinen Feststellungen des Landes, der Medien usw. zitiert werden, die Bezeichnung "heimliche Landeshymne" stammt jedenfalls nicht vom Verfasser. Eine amtliche schriftliche Beleggrundlage für eine mehrfach geäusserte Volksmeinung ist nicht möglich. | Eine "heimliche Landeshymne" zu beweisen, wird konkret nicht möglich sein und es können dazu nur die allgemeinen Feststellungen des Landes, der Medien usw. zitiert werden, die Bezeichnung "heimliche Landeshymne" stammt jedenfalls nicht vom Verfasser. Eine amtliche schriftliche Beleggrundlage für eine mehrfach geäusserte Volksmeinung ist nicht möglich. |