Kirchliche und weltliche Grundherrschaften: Unterschied zwischen den Versionen
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Die bisher untertänigen Bauern erhielten nun nach Bezahlung einer Ablöse das Eigentum an den von ihnen bewirtschafteten Gütern. Die Ablöse betrug ein Drittel des 20fachen Jahres-Geldwertes bestimmter „grund-, vogt- und zehentherrlicher Rechte“ (der Jahres-Geldwert entsprach ungefähr dem Jahreszins, jedoch ohne Robotleistungen und verschiedene Gebühren). Der Wert eines Drittels betrug ca. 25 bis 75 [[Gulden]] und war innerhalb von 20 Jahren zu bezahlen. Auf ein Drittel musste die Grundherrschaft verzichten und das übrige Drittel übernahm der Staat. | Die bisher untertänigen Bauern erhielten nun nach Bezahlung einer Ablöse das Eigentum an den von ihnen bewirtschafteten Gütern. Die Ablöse betrug ein Drittel des 20fachen Jahres-Geldwertes bestimmter „grund-, vogt- und zehentherrlicher Rechte“ (der Jahres-Geldwert entsprach ungefähr dem Jahreszins, jedoch ohne Robotleistungen und verschiedene Gebühren). Der Wert eines Drittels betrug ca. 25 bis 75 [[Gulden]] und war innerhalb von 20 Jahren zu bezahlen. Auf ein Drittel musste die Grundherrschaft verzichten und das übrige Drittel übernahm der Staat. | ||
Der letzte Akt der Grundablöse, die Auflösung des Lehensbandes von Beutellehen, des nach römischen Rechts so bezeichneten Obereigentums, im Gegensatz zum Nutzungseigentum, erfolgte ab den [[1860er]] Jahren. Hierfür musste eine relativ geringe Freimachungsgebühr bezahlt werden, die beispielsweise für das Unterhöfnergut in Hof (erst ab 1951 Hof bei Salzburg) 82 Kreuzer Österreichischer Währung betrug. Das entsprach damals rund 10 Stundenlöhnen eines Industriearbeiters oder dem Preis von fünf kg Brot. In Salzburg wurden rund 24.000 Güter, davon ca. 1 | Der letzte Akt der Grundablöse, die Auflösung des Lehensbandes von Beutellehen, des nach römischen Rechts so bezeichneten Obereigentums, im Gegensatz zum Nutzungseigentum, erfolgte ab den [[1860er]] Jahren. Hierfür musste eine relativ geringe Freimachungsgebühr bezahlt werden, die beispielsweise für das Unterhöfnergut in Hof (erst ab 1951 Hof bei Salzburg) 82 Kreuzer Österreichischer Währung betrug. Das entsprach damals rund 10 Stundenlöhnen eines Industriearbeiters oder dem Preis von fünf kg Brot. In Salzburg wurden rund 24.000 Güter, davon ca. 1.400 Beutellehen und 22 Ritterlehen abgelöst. | ||
==Quellen== | ==Quellen== | ||