Stadt Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
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=== Stadtsenat === | === Stadtsenat === | ||
Der Stadtsenat ist der ständige Ausschuss des Gemeinderates für alle Rechts- und Finanzangelegenheiten, sowie für weitere Aufgaben, die ihm der Gemeinderat aufgrund des Salzburger Stadtrechts von [[1966]] überträgt. Dazu zählen alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Stadtentwicklung und Stadtplanung, aber auch Ehrungen, Auszeichnungen und Ehrengräber. | Der Stadtsenat ist der ständige Ausschuss des Gemeinderates für alle Rechts- und Finanzangelegenheiten, sowie für weitere Aufgaben, die ihm der Gemeinderat aufgrund des Salzburger Stadtrechts von [[1966]] überträgt. Dazu zählen alle grundsätzlichen Angelegenheiten der [[Städteentwicklung|Stadtentwicklung]] und Stadtplanung, aber auch Ehrungen, Auszeichnungen und Ehrengräber. | ||
Der Stadtsenat setzt sich aus zwölf Mitgliedern zusammen, einschließlich des Bürgermeisters und der zwei Bürgermeister-Stellvertreter. Die Fraktionszugehörigkeit entspricht der Sitzverteilung im [[Salzburger Gemeinderat|Gemeinderat]] ([[Proporz]]). | Der Stadtsenat setzt sich aus zwölf Mitgliedern zusammen, einschließlich des Bürgermeisters und der zwei Bürgermeister-Stellvertreter. Die Fraktionszugehörigkeit entspricht der Sitzverteilung im [[Salzburger Gemeinderat|Gemeinderat]] ([[Proporz]]). | ||