Benutzer Diskussion:Karl Gruber/Test: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | Im § 19 Absatz 2 des [ | + | Im § 19 Absatz 2 des [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001848|Urheberrechtsgesetz in Österreich] heißt es explizit "Ein Verzicht auf dieses Recht [Anm: Urheberrecht] ist unwirksam." |
Aufgrund dieses widersprüchlichen CC0 Wortlauts sollte also kein Urheber sein Bild in einem Wiki unter dieser Lizenz veröffentlichen meint nachdenklich [[Benutzer:Mosaico|Mosaico]] ([[Benutzer Diskussion:Mosaico|Diskussion]]) 14:09, 30. Mär. 2013 (CET) | Aufgrund dieses widersprüchlichen CC0 Wortlauts sollte also kein Urheber sein Bild in einem Wiki unter dieser Lizenz veröffentlichen meint nachdenklich [[Benutzer:Mosaico|Mosaico]] ([[Benutzer Diskussion:Mosaico|Diskussion]]) 14:09, 30. Mär. 2013 (CET) | ||
Version vom 30. März 2013, 14:12 Uhr
Vorsicht bei Verwendung von so einer Lizenz!
...Durch Verwendung von CC0 können Sie - soweit rechtlich möglich - auf all Ihre Urheber- und Urheberpersönlichkeitsrechte sowie all Ihre verwandten Schutzrechte an dem betreffenden Werk verzichten... könnte dahingehend ausgelegt werden, dass der Urheber auf sein Urheberrecht verzichtet. Das bedeutet, er hätte selbst kein Recht mehr, dieses Bild zu verwerten! Das ist aber rechtlich unmöglich:
Im § 19 Absatz 2 des in Österreich heißt es explizit "Ein Verzicht auf dieses Recht [Anm: Urheberrecht] ist unwirksam."
Aufgrund dieses widersprüchlichen CC0 Wortlauts sollte also kein Urheber sein Bild in einem Wiki unter dieser Lizenz veröffentlichen meint nachdenklich Mosaico (Diskussion) 14:09, 30. Mär. 2013 (CET)