Mit einem Startkapital von 95 Millionen Euro nahm der Fonds am [[1. Jänner]] [[2006]] seine Arbeit auf. Ab diesem Datum galt auch ein neuer Passus im [[Salzburger Landeshaushaltsgesetz]]. Ein Passus, der sich Jahre später als schwere Hypothek nicht nur für den Landeswohnbaufonds, sondern für die gesamten Landesfinanzen herausstellen sollte. Die Rede ist vom mittlerweile als "Lizenz zum Zocken" berüchtigten Artikel IV. Dieser ermächtigte die [[Salzburger Landesregierung]] zu Spekulationsgeschäften aller Art, inklusive des Finanzvermögens des Landeswohnbaufonds. Eine Ermächtigung, die die [[Amt der Salzburger Landesregierung Abteilung 8 - Finanzen und Liegenschaften|Finanzabteilung]], und hier wohl vor allem Ex-Referatsleiterin [[Monika Rathgeber]], in die Tat umsetzte und umsetzen musste. | Mit einem Startkapital von 95 Millionen Euro nahm der Fonds am [[1. Jänner]] [[2006]] seine Arbeit auf. Ab diesem Datum galt auch ein neuer Passus im [[Salzburger Landeshaushaltsgesetz]]. Ein Passus, der sich Jahre später als schwere Hypothek nicht nur für den Landeswohnbaufonds, sondern für die gesamten Landesfinanzen herausstellen sollte. Die Rede ist vom mittlerweile als "Lizenz zum Zocken" berüchtigten Artikel IV. Dieser ermächtigte die [[Salzburger Landesregierung]] zu Spekulationsgeschäften aller Art, inklusive des Finanzvermögens des Landeswohnbaufonds. Eine Ermächtigung, die die [[Amt der Salzburger Landesregierung Abteilung 8 - Finanzen und Liegenschaften|Finanzabteilung]], und hier wohl vor allem Ex-Referatsleiterin [[Monika Rathgeber]], in die Tat umsetzte und umsetzen musste. |