4) ein angestellter Arzt (Gerichtsarzt), welcher die spezielle Aufsicht des Medizinalwesens in einem Bezirk besorgt, auch die Staatsverwaltungs- od. die Gerichtsbehörden, wo es auf ärztliches Urteil und Handeln ankommt, unterstützt. | 4) ein angestellter Arzt (Gerichtsarzt), welcher die spezielle Aufsicht des Medizinalwesens in einem Bezirk besorgt, auch die Staatsverwaltungs- od. die Gerichtsbehörden, wo es auf ärztliches Urteil und Handeln ankommt, unterstützt. |