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==Sanader und Salzburg==
 
==Sanader und Salzburg==
Ivo Sanader wurde am [[10. Dezember]] [[2010]] um 15.46 Uhr auf der [[Tauernautobahn]] vor der Mautstelle [[St. Michael im Lungau]] in Fahrtrichtung Villach aufgrund eines von Kroatien betriebenen internationalen Haftbefehls wegen Korruptionsverdachts verhaftet. Die Anordnung zur Festnahme kam von der Justiz in Innsbruck, an die auch der Haftbefehl ergangen war. Die Festnahme ist laut Salzburger Polizei ohne Probleme verlaufen. Gegen 20.15 Uhr trat er über die Schwelle der [[Justizanstalt]] in der [[Stadt Salzburg]].  
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Ivo Sanader wurde am [[10. Dezember]] [[2010]] um 15.46 Uhr auf der [[Tauern Autobahn]] vor der Mautstelle [[St. Michael im Lungau]] in Fahrtrichtung Villach aufgrund eines von Kroatien betriebenen internationalen Haftbefehls wegen Korruptionsverdachts verhaftet. Die Anordnung zur Festnahme kam von der Justiz in Innsbruck, an die auch der Haftbefehl ergangen war. Die Festnahme ist laut Salzburger Polizei ohne Probleme verlaufen. Gegen 20.15 Uhr trat er über die Schwelle der [[Justizanstalt]] in der [[Stadt Salzburg]].  
    
In dem Fall hat sich die [[Staatsanwaltschaft Salzburg]] für zuständig erklärt und die Einleitung des Auslieferungsverfahrens beantragt. Von vorne herein war unwahrscheinlich, dass Sanader einer vereinfachten Auslieferung zustimmen würde. In diesem Fall müsste er befürchten, dass er in seiner Heimat noch wegen anderer Delikte angeklagt werden könnte. Dagegen ist die Strafverfolgung bei einem förmlichen, aber länger dauernden Auslieferungsverfahren dann letztlich auf jene Vorwürfe zu beschränken, wegen derer die Auslieferung (allenfalls) genehmigt wird.
 
In dem Fall hat sich die [[Staatsanwaltschaft Salzburg]] für zuständig erklärt und die Einleitung des Auslieferungsverfahrens beantragt. Von vorne herein war unwahrscheinlich, dass Sanader einer vereinfachten Auslieferung zustimmen würde. In diesem Fall müsste er befürchten, dass er in seiner Heimat noch wegen anderer Delikte angeklagt werden könnte. Dagegen ist die Strafverfolgung bei einem förmlichen, aber länger dauernden Auslieferungsverfahren dann letztlich auf jene Vorwürfe zu beschränken, wegen derer die Auslieferung (allenfalls) genehmigt wird.