In dem Fall hat sich die [[Staatsanwaltschaft Salzburg]] für zuständig erklärt und die Einleitung des Auslieferungsverfahrens beantragt. Von vorne herein war unwahrscheinlich, dass Sanader einer vereinfachten Auslieferung zustimmen würde. In diesem Fall müsste er befürchten, dass er in seiner Heimat noch wegen anderer Delikte angeklagt werden könnte. Dagegen ist die Strafverfolgung bei einem förmlichen, aber länger dauernden Auslieferungsverfahren dann letztlich auf jene Vorwürfe zu beschränken, wegen derer die Auslieferung (allenfalls) genehmigt wird. | In dem Fall hat sich die [[Staatsanwaltschaft Salzburg]] für zuständig erklärt und die Einleitung des Auslieferungsverfahrens beantragt. Von vorne herein war unwahrscheinlich, dass Sanader einer vereinfachten Auslieferung zustimmen würde. In diesem Fall müsste er befürchten, dass er in seiner Heimat noch wegen anderer Delikte angeklagt werden könnte. Dagegen ist die Strafverfolgung bei einem förmlichen, aber länger dauernden Auslieferungsverfahren dann letztlich auf jene Vorwürfe zu beschränken, wegen derer die Auslieferung (allenfalls) genehmigt wird. |