Die Grafschaft im oberen [[Salzburggau]], zu der Piding gehörte, fiel nach dem Aussterben der [[Grafen von Plain]] ([[1260]]) an den Salzburger Erzbischof. Mit dem [[Zweiter Erhartinger Vertrag|Zweiten Erhartinger Vertrag]] von [[1275]] erkannte der [[Bayernherzöge in Salzburg|Baiernherzog]] innerhalb Bayerns die Grenzen des erzbischöflichen Besitzes weitgehend an. Im Jahr [[1328]] erließ dann Erzbischof [[Friedrich III. von Leibnitz]] für seinen weltlichen Herrschaftsbereich eine eigene [[Salzburger Landesordnung|Landesordnung]] und löste diesen damit immer mehr von Bayern. | Die Grafschaft im oberen [[Salzburggau]], zu der Piding gehörte, fiel nach dem Aussterben der [[Grafen von Plain]] ([[1260]]) an den Salzburger Erzbischof. Mit dem [[Zweiter Erhartinger Vertrag|Zweiten Erhartinger Vertrag]] von [[1275]] erkannte der [[Bayernherzöge in Salzburg|Baiernherzog]] innerhalb Bayerns die Grenzen des erzbischöflichen Besitzes weitgehend an. Im Jahr [[1328]] erließ dann Erzbischof [[Friedrich III. von Leibnitz]] für seinen weltlichen Herrschaftsbereich eine eigene [[Salzburger Landesordnung|Landesordnung]] und löste diesen damit immer mehr von Bayern. |