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| | Die Bandbreite des von dieser Regel abweichenden Verhaltens von Dienstgebern reichte jedoch in Einzelfällen bis zum genauen Gegenteil. So schliefen ausländische Arbeitskräfte in manchen Höfen in zugigen Ställen bei den [[Hausschwein|Schweinen]], was einerseits in Ressentiments und andererseits in Platzmangel begründet sein konnte. Andere wurden körperlich gezüchtigt oder wegen Kleinigkeiten zur Anzeige gebracht. | | Die Bandbreite des von dieser Regel abweichenden Verhaltens von Dienstgebern reichte jedoch in Einzelfällen bis zum genauen Gegenteil. So schliefen ausländische Arbeitskräfte in manchen Höfen in zugigen Ställen bei den [[Hausschwein|Schweinen]], was einerseits in Ressentiments und andererseits in Platzmangel begründet sein konnte. Andere wurden körperlich gezüchtigt oder wegen Kleinigkeiten zur Anzeige gebracht. |
| − | ''Exkurs: Kriegsgefangene'' | + | * ''Exkurs: Kriegsgefangene'' |
| | Kriegsgefangene durften anfangs nur in Sammellagern untergebracht werden und mussten dort aufhältig bleiben. Ab Anfang 1942 wurde diese Bestimmung - ausgenommen für sowjetische KG - gelockert und konnten ab dann auch Kriegsgefangene in der Landwirtschaft arbeiten. Die Dienstgeber mussten jedoch geeignete Personen als Hilfswachmänner nennen, da sich die KGs nicht frei bewegen durften und von den Lagern abgeholt und nach der Arbeit zu diesen zurück gebracht werden mussten. Durften Kriegsgefangene mit behördlicher Genehmigung während der Woche auf dem Hof bleiben, mussten sie das Wochenende im Lager zubringen. Auf diesen Wegen vom Lager zum Arbeitsplatz und retour, die sie nicht allein zurücklegen durften, wurden sie häufig lediglich von einem einheimischen Kind begleitet, da wegen des Krieges zu wenig einheimische Männer vorhanden waren. | | Kriegsgefangene durften anfangs nur in Sammellagern untergebracht werden und mussten dort aufhältig bleiben. Ab Anfang 1942 wurde diese Bestimmung - ausgenommen für sowjetische KG - gelockert und konnten ab dann auch Kriegsgefangene in der Landwirtschaft arbeiten. Die Dienstgeber mussten jedoch geeignete Personen als Hilfswachmänner nennen, da sich die KGs nicht frei bewegen durften und von den Lagern abgeholt und nach der Arbeit zu diesen zurück gebracht werden mussten. Durften Kriegsgefangene mit behördlicher Genehmigung während der Woche auf dem Hof bleiben, mussten sie das Wochenende im Lager zubringen. Auf diesen Wegen vom Lager zum Arbeitsplatz und retour, die sie nicht allein zurücklegen durften, wurden sie häufig lediglich von einem einheimischen Kind begleitet, da wegen des Krieges zu wenig einheimische Männer vorhanden waren. |
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| | Zu Diebstählen von Nahrung und Bekleidung auf den Höfen durch die Zwangsarbeiter kam es aufgrund der unzureichenden Versorgung durch das NS-Regime und die Dienstgeber oder als Vorbereitung für eine beabsichtigte Flucht. Sie wurden den Betroffenen im Falle einer Flucht aber in umgekehrter Reihenfolge angelastet: man bezichtigte sie gestohlen zu haben und aufgrund dessen aus Angst vor Strafe geflüchtet zu sein. | | Zu Diebstählen von Nahrung und Bekleidung auf den Höfen durch die Zwangsarbeiter kam es aufgrund der unzureichenden Versorgung durch das NS-Regime und die Dienstgeber oder als Vorbereitung für eine beabsichtigte Flucht. Sie wurden den Betroffenen im Falle einer Flucht aber in umgekehrter Reihenfolge angelastet: man bezichtigte sie gestohlen zu haben und aufgrund dessen aus Angst vor Strafe geflüchtet zu sein. |
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| − | Sog. „Geschlechtsverkehrsverbrechen“ wurden im Pinzgau in mehreren Fällen mit der Hinrichtung der beteiligten ausländischen Männer geahndet. So geschehen in Saalfelden in der Ortschaft [[Bsuch]] und in den [[Hohlwegen]], sowie bei der [[Antoniuskapelle]] in [[Hallenstein]] bei [[Lofer]]. Der Leichnam der Hingerichteten wurde nicht bestattet, sondern dem anatomischen Institut in Innsbruck zur Verfügung gestellt. | + | Sog. „Geschlechtsverkehrsverbrechen“ wurden im Pinzgau in mehreren Fällen mit der Hinrichtung der beteiligten ausländischen Männer geahndet. So geschehen in Saalfelden in der Ortschaft [[Bsuch]] und in den [[Hohlwegen]], sowie bei der [[Antoniuskapelle]] in [[Hallenstein]] bei [[Lofer]]. Der Leichnam der Hingerichteten wurde nicht bestattet, sondern dem anatomischen Institut in Innsbruck zur Verfügung gestellt. |
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| | ==Zusammenfassung== | | ==Zusammenfassung== |
| | In der Regel wurden ausländische Zivilarbeiter und Zivilarbeiterinnen, die in der NS-Zeit auf Bauernhöfen im [[Pinzgau]] beschäftigt waren, entgegen den behördlichen Vorgaben mit allen positiven Konsequenzen voll in die bäuerliche Hofgemeinschaft integriert. Ausnahmefälle, in denen rassistische Vorbehalte oder charakterliche Schwächen der Dienstgeber und Dienstgeberinnen zu dauernder schlechter Behandlung oder zu punktuellen Willkürakten führten, bestätigen die Regel. Gegenüber jenen Zwangsarbeitern, die auf den Kraftwerksbaustellen in [[Kaprun]] und in [[Uttendorf]] eingesetzt und dort in Lagern untergebracht wurden, waren die „Fremdarbeiter“ und „Fremdarbeiterinnen“ in der Landwirtschaft in der Regel besser verpflegt und untergebracht. Sie fügten sich meist von sich aus den gegebenen Bedingungen und beuteten sich teilweise förmlich selbst aus, um Anerkennung zu erlangen und so ihren Selbstwert, der durch die Art der Rekrutierung und die Auswüchse der Deportation schwer beeinträchtigt worden war, wieder zu erlangen. | | In der Regel wurden ausländische Zivilarbeiter und Zivilarbeiterinnen, die in der NS-Zeit auf Bauernhöfen im [[Pinzgau]] beschäftigt waren, entgegen den behördlichen Vorgaben mit allen positiven Konsequenzen voll in die bäuerliche Hofgemeinschaft integriert. Ausnahmefälle, in denen rassistische Vorbehalte oder charakterliche Schwächen der Dienstgeber und Dienstgeberinnen zu dauernder schlechter Behandlung oder zu punktuellen Willkürakten führten, bestätigen die Regel. Gegenüber jenen Zwangsarbeitern, die auf den Kraftwerksbaustellen in [[Kaprun]] und in [[Uttendorf]] eingesetzt und dort in Lagern untergebracht wurden, waren die „Fremdarbeiter“ und „Fremdarbeiterinnen“ in der Landwirtschaft in der Regel besser verpflegt und untergebracht. Sie fügten sich meist von sich aus den gegebenen Bedingungen und beuteten sich teilweise förmlich selbst aus, um Anerkennung zu erlangen und so ihren Selbstwert, der durch die Art der Rekrutierung und die Auswüchse der Deportation schwer beeinträchtigt worden war, wieder zu erlangen. |