Dem Landesschulrat waren die bis Ende Juli 2014 existierenden [[Bezirksschulrat|Bezirksschulräte]] unterstellt, die in Fragen der allgemeinbildenden Pflichtschulen in erster Instanz tätig waren (während für Berufsschulen sowie für die mittleren und höheren Schulen der Landesschulrat unmittelbar verantwortlich war). | Dem Landesschulrat waren die bis Ende Juli 2014 existierenden [[Bezirksschulrat|Bezirksschulräte]] unterstellt, die in Fragen der allgemeinbildenden Pflichtschulen in erster Instanz tätig waren (während für Berufsschulen sowie für die mittleren und höheren Schulen der Landesschulrat unmittelbar verantwortlich war). |