Wasserschloss Freisaal: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Salzburger Landeskonservator Eduard Hütter ließ im März [[1924]] das Wasserschloss ''unter Schutz stellen'', gemeint unter [[Denkmalschutz]] stellen. Dabei hielt er in dem Dokument fest, | Der Salzburger Landeskonservator Eduard Hütter ließ im März [[1924]] das Wasserschloss ''unter Schutz stellen'', gemeint unter [[Denkmalschutz]] stellen. Dabei hielt er in dem Dokument fest, dass die Erhaltung des im zweiten Stock gelegenen Saales mit seinen aus dem Jahr [[1557]] stammenden Fresken im öffentlichen Interesse gelegen sei. Jede Veränderung an demselben bedürfe der Zustimmung des Bundesdenkmalamtes. Es war dies eines der ersten Denkmalschutzverfahren im [[Bundesland Salzburg]] gewesen. Das einzig bemerkenswerte an dem damaligen Verfahren war, dass nur ein Teilbereich des Schlosses - der zweite Stock - unter Schutz gestellt wurde. | ||
Erst mit einem Bescheid vom Oktober [[1974]] wurde das gesamte Wasserschloss unter Denkmalschutz gestellt. | Erst mit einem Bescheid vom Oktober [[1974]] wurde das gesamte Wasserschloss unter Denkmalschutz gestellt. | ||