Kanzler (Geistlicher): Unterschied zwischen den Versionen
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| − | Ein '''geistlicher Kanzler''' war der Vorsteher der königlichen Hofkapelle und da er auch die Kanzleifunktion<ref>Kanzlei wird auch eine Behörde der obersten Verwaltungsebene bezeichnet, Quelle: [http://de.wikipedia.org/wiki/Kanzlei Wikipedia | + | Ein '''geistlicher Kanzler''' war der Vorsteher der königlichen Hofkapelle und da er auch die Kanzleifunktion<ref>Kanzlei wird auch eine Behörde der obersten Verwaltungsebene bezeichnet, Quelle: [http://de.wikipedia.org/wiki/Kanzlei Wikipedia : Kanzlei]</ref> ausübte, auch ''Erzkaplan'' genannt. |
Bereits vor 900 wurden die [[Salzburger Erzbischöfe]] zum Kanzler (Erzkaplan) des gesamten Ostfränkischen Reichs erhöht. | Bereits vor 900 wurden die [[Salzburger Erzbischöfe]] zum Kanzler (Erzkaplan) des gesamten Ostfränkischen Reichs erhöht. | ||
Version vom 22. Februar 2011, 18:25 Uhr
Ein geistlicher Kanzler war der Vorsteher der königlichen Hofkapelle und da er auch die Kanzleifunktion[1] ausübte, auch Erzkaplan genannt.
Bereits vor 900 wurden die Salzburger Erzbischöfe zum Kanzler (Erzkaplan) des gesamten Ostfränkischen Reichs erhöht.
Quellen
Fußnote
- ↑ Kanzlei wird auch eine Behörde der obersten Verwaltungsebene bezeichnet, Quelle: Wikipedia : Kanzlei