Kanzler (Geistlicher): Unterschied zwischen den Versionen

Aus SALZBURGWIKI
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Zeile 1: Zeile 1:
Ein '''geistlicher Kanzler'''  war der Vorsteher der königlichen Hofkapelle und da er auch die Kanzleifunktion<ref>Kanzlei wird auch eine Behörde der obersten Verwaltungsebene bezeichnet, Quelle: [http://de.wikipedia.org/wiki/Kanzlei Wikipedia Deutschland Kanzlei]</ref> ausübte, auch ''Erzkaplan'' genannt.
+
Ein '''geistlicher Kanzler'''  war der Vorsteher der königlichen Hofkapelle und da er auch die Kanzleifunktion<ref>Kanzlei wird auch eine Behörde der obersten Verwaltungsebene bezeichnet, Quelle: [http://de.wikipedia.org/wiki/Kanzlei Wikipedia : Kanzlei]</ref> ausübte, auch ''Erzkaplan'' genannt.
  
 
Bereits vor 900 wurden die [[Salzburger Erzbischöfe]] zum Kanzler (Erzkaplan) des gesamten Ostfränkischen Reichs erhöht.  
 
Bereits vor 900 wurden die [[Salzburger Erzbischöfe]] zum Kanzler (Erzkaplan) des gesamten Ostfränkischen Reichs erhöht.  

Version vom 22. Februar 2011, 18:25 Uhr

Ein geistlicher Kanzler war der Vorsteher der königlichen Hofkapelle und da er auch die Kanzleifunktion[1] ausübte, auch Erzkaplan genannt.

Bereits vor 900 wurden die Salzburger Erzbischöfe zum Kanzler (Erzkaplan) des gesamten Ostfränkischen Reichs erhöht.

Quellen

Fußnote

  1. Kanzlei wird auch eine Behörde der obersten Verwaltungsebene bezeichnet, Quelle: Wikipedia : Kanzlei