Mordfall Schnabel: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[11. Juli]] [[1992]]: Silke Schnabel, damals 17 Jahre jung, wurde in den frühen Morgenstunden zum letzten Mal an einer [[Salzach]]böschung nördlich der [[Lehener Brücke]] gesehen. Zuvor hatte sie gemeinsam mit dem damals 35-Jährigen Verdächtigen, einem Lagerarbeiter, das Lokal [[Max & Moritz]] verlassen.
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* [[11. Juli]] 1992: Silke Schnabel, damals 17 Jahre jung, wurde in den frühen Morgenstunden zum letzten Mal an einer [[Salzach]]böschung nördlich der [[Lehener Brücke]] gesehen. Zuvor hatte sie gemeinsam mit dem damals 35-jährigen Verdächtigen, einem Lagerarbeiter, das Lokal „Max & Moritz“ verlassen.
  
* [[21. Juli]] [[1992]]: die Leiche von Schnabel wird nahe Ranshofen im [[Innviertel]] im Inn gefunden. Als Todesursache wurde Erwürgen festgestellt, davor war Schnabel noch vergewaltigt worden.
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* [[21. Juli]] 1992: Die Leiche von Schnabel wird nahe Ranshofen im [[Innviertel]] im Inn gefunden. Als Todesursache wurde erwürgen festgestellt, davor war Schnabel noch vergewaltigt worden.
  
* [[30. Juli]] [[1992]]: der mutmaßliche Täter, ein bereits elf Mal wegen Sittlichkeitsverbrechen vorbestrafter Arbeiter, der zuvor schon einmal fünf Jahre Haft gebüßt hatte, wurde verhaftet. Er wurde schon am 11. Juli betrunken und halb nackt am Tatort angetroffen. Ein blutbefleckter Gürtel, der Silke Schnabel gehört hatte, wurde bei einer Hausdurchsuchung gefunden, ebenso Schnabels Blouson.
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* [[30. Juli]] 1992: Der mutmaßliche Täter, ein bereits elf Mal wegen Sittlichkeitsverbrechen vorbestrafter Arbeiter, der zuvor schon einmal fünf Jahre Haft verbüßt hatte, wird verhaftet. Er wurde schon am 11. Juli betrunken und halb nackt am Tatort angetroffen. Ein blutbefleckter Gürtel, der Silke Schnabel gehört hatte, wurde bei einer Hausdurchsuchung gefunden, ebenso Schnabels Blouson.
  
* [[25. November]] [[1992]]: Der Verdächtige wird nach vier Monaten Untersuchungshaft aus Mangel an Beweisen wieder freigelassen, nachdem die Staatsanwaltschaft keinen dringenden Tatverdacht sah.
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* [[25. November]] 1992: Der Verdächtige wird nach vier Monaten Untersuchungshaft aus Mangel an Beweisen wieder freigelassen, nachdem die Staatsanwaltschaft keinen dringenden Tatverdacht sah.
  
* [[2008]]/[[2009]] erreichen Schnabels Mutter und ihr Anwalt die Fortführung des Verfahrens. Dies wurde durch eine Gesetzesänderung 2008 möglich, nach der auch Angehörige von verstorbenen Verbrechensopfer Anträge zur Fortsetzung von bereits rechtskräftig eingestellten Verfahren einbringen. Eine wichtige Voraussetzung für die Wiederaufnahme sind allerdings neue Beweise.
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* [[2008]]/[[2009]] erreichen Schnabels Mutter und ihr Anwalt die Fortführung des Verfahrens. Dies wurde durch eine Gesetzesänderung 2008 möglich, nach der auch Angehörige von verstorbenen Verbrechensopfern Anträge zur Fortsetzung von bereits rechtskräftig eingestellten Verfahren einbringen können. Eine wichtige Voraussetzung für die Wiederaufnahme sind allerdings neue Beweise.
  
 
* Am [[7. Februar]] [[2011]] beginnt am [[Landesgericht Salzburg]] ein für eine Woche anberaumter Geschworenenprozess gegen den jetzt 52-jährigen Lagerarbeiter.
 
* Am [[7. Februar]] [[2011]] beginnt am [[Landesgericht Salzburg]] ein für eine Woche anberaumter Geschworenenprozess gegen den jetzt 52-jährigen Lagerarbeiter.
  
* Am [[11. Februar]] [[2011]] wird der Lagerarbeiter mit 7:1 von den Geschworenen schuldig gesprochen und zu 19 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Verteidigung legt Einspruch ein, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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* Am [[11. Februar]] 2011 wird der Lagerarbeiter mit 7:1 von den Geschworenen schuldig gesprochen und zu 19 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Verteidigung legt Einspruch ein, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
  
 
==Ungereimtheiten==
 
==Ungereimtheiten==
* Die beiden Beweismittel, Gürtel und Blouson, verschwanden auf ihrer "Reise" nach München, wo sie kriminaltechnisch untersucht hätten werden sollen
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* Die beiden Beweismittel, Gürtel und Blouson, verschwanden auf ihrer „Reise“ nach München, wo sie kriminaltechnisch untersucht hätten werden sollen
 
* Ein von Schnabel genommener Analabstrich verschwand ebenso
 
* Ein von Schnabel genommener Analabstrich verschwand ebenso
  
 
==Neue Beweismittel==
 
==Neue Beweismittel==
* drei noch vorhandene Beweisstücke - zwei Damenslips und eine Strumpfhose
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* Drei noch vorhandene Beweisstücke zwei Damenslips und eine Strumpfhose
* eine Zeugensage, die laut Staatsanwältin [[Barbara Feichtinger]], vom Verdächtigen mit Worten bedroht wurde, nachdem sie ihn einen Mörder nannte (''Halt die Pappn, sonst geht's dir wie der Silke'')
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* Die Aussage einer Zeugin, die laut Staatsanwältin [[Barbara Feichtinger]] vom Verdächtigen mit den Worten „Halt's die Goschn, sonst geht's euch so wie der Silke“ bedroht wurde, nachdem sie ihn einen Mörder nannte
  
 
==Quelle==
 
==Quelle==
 
* [[Salzburger Nachrichten]], 13. September 2010
 
* [[Salzburger Nachrichten]], 13. September 2010
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* Salzburger Nachrichten [http://www.salzburg.com/online/salzburg/aktuell/Mordfall-Schnabel-19-Jahre-fuer-Angeklagten.html?article=eGMmOI8VeuIu4MmCf8mA12afxOSisR3qTm1K4Is&img=&text=&mode=&]
  
 
[[Kategorie:Gesellschaftliches]]
 
[[Kategorie:Gesellschaftliches]]

Version vom 12. Februar 2011, 13:04 Uhr

Der Mordfall Schnabel ereignete sich im Juli 1992 und wurde aufgrund neuer gesetzlicher Möglichkeit im Spätsommer 2010 mit der Verhaftung des damaligen Verdächtigen neu aufgerollt.

Chronologie

  • 11. Juli 1992: Silke Schnabel, damals 17 Jahre jung, wurde in den frühen Morgenstunden zum letzten Mal an einer Salzachböschung nördlich der Lehener Brücke gesehen. Zuvor hatte sie gemeinsam mit dem damals 35-jährigen Verdächtigen, einem Lagerarbeiter, das Lokal „Max & Moritz“ verlassen.
  • 21. Juli 1992: Die Leiche von Schnabel wird nahe Ranshofen im Innviertel im Inn gefunden. Als Todesursache wurde erwürgen festgestellt, davor war Schnabel noch vergewaltigt worden.
  • 30. Juli 1992: Der mutmaßliche Täter, ein bereits elf Mal wegen Sittlichkeitsverbrechen vorbestrafter Arbeiter, der zuvor schon einmal fünf Jahre Haft verbüßt hatte, wird verhaftet. Er wurde schon am 11. Juli betrunken und halb nackt am Tatort angetroffen. Ein blutbefleckter Gürtel, der Silke Schnabel gehört hatte, wurde bei einer Hausdurchsuchung gefunden, ebenso Schnabels Blouson.
  • 25. November 1992: Der Verdächtige wird nach vier Monaten Untersuchungshaft aus Mangel an Beweisen wieder freigelassen, nachdem die Staatsanwaltschaft keinen dringenden Tatverdacht sah.
  • 2008/2009 erreichen Schnabels Mutter und ihr Anwalt die Fortführung des Verfahrens. Dies wurde durch eine Gesetzesänderung 2008 möglich, nach der auch Angehörige von verstorbenen Verbrechensopfern Anträge zur Fortsetzung von bereits rechtskräftig eingestellten Verfahren einbringen können. Eine wichtige Voraussetzung für die Wiederaufnahme sind allerdings neue Beweise.
  • Am 11. Februar 2011 wird der Lagerarbeiter mit 7:1 von den Geschworenen schuldig gesprochen und zu 19 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Verteidigung legt Einspruch ein, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ungereimtheiten

  • Die beiden Beweismittel, Gürtel und Blouson, verschwanden auf ihrer „Reise“ nach München, wo sie kriminaltechnisch untersucht hätten werden sollen
  • Ein von Schnabel genommener Analabstrich verschwand ebenso

Neue Beweismittel

  • Drei noch vorhandene Beweisstücke − zwei Damenslips und eine Strumpfhose
  • Die Aussage einer Zeugin, die laut Staatsanwältin Barbara Feichtinger vom Verdächtigen mit den Worten „Halt's die Goschn, sonst geht's euch so wie der Silke“ bedroht wurde, nachdem sie ihn einen Mörder nannte

Quelle