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Nicht immer ging es friedlich und fröhlich ab, denn weil es um die Gunst von Mädchen ging, kam es auch zu Eifersucht, Streitigkeiten oder gar Raufereien. Wobei es als ungeschriebenes Gesetz galt, dass die tätlichen Auseinandersetzungen außerhalb das Hauses ("geh'n wir auf die Blutwiese") getätigt wurden. Im Grenzgebiet zwischen Salzburg und Oberösterreich sorgte auch der Umstand für gelegentliche Spannungen, dass man sich bezüglich Mentscha (Mädchen) gegenseitig "ins Revier" kam. | Nicht immer ging es friedlich und fröhlich ab, denn weil es um die Gunst von Mädchen ging, kam es auch zu Eifersucht, Streitigkeiten oder gar Raufereien. Wobei es als ungeschriebenes Gesetz galt, dass die tätlichen Auseinandersetzungen außerhalb das Hauses ("geh'n wir auf die Blutwiese") getätigt wurden. Im Grenzgebiet zwischen Salzburg und Oberösterreich sorgte auch der Umstand für gelegentliche Spannungen, dass man sich bezüglich Mentscha (Mädchen) gegenseitig "ins Revier" kam. | ||
Die | Die [[Mitternacht]]sstunde galt für gewöhnlich immer als Zeitpunkt des Aufbruches. Wurde diese Zeit überschritten, so kam es öfters vor, dass die meistens über der Stube schlafenden Eltern durch Klopfzeichen zum baldigen Gehen mahnten. In manchen Bauernhäusern gab es ein Wärmeloch am Stubenplafond, damit die warme Luft im Winter in die Schlafkammer der Bauersleute hinauf strömen konnte. Durch diese Verbindung ergab sich auch die Gelegenheit, die Vorgänge in der Stube mitzuhören. Denn wenn es in der Stube zu still wurde, galt dies ebenfalls als sittlich verdächtig. | ||
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