Teich und Weiher: Unterschied zwischen den Versionen
| Zeile 55: | Zeile 55: | ||
==Schlussfolgerung== | ==Schlussfolgerung== | ||
Auch weil im [[Salzburg (Bundesland)|Land Salzburg]] keine natürlichen - also aus verlandeten Seen entstandenen - Weiher bekannt sind, ist es wichtig, sich im [[Salzburgwiki]] den maßgeblichen drei neueren Definitionen anzuschließen: | |||
*der Definition des Österreichischen Bundesamt für Wasserwirtschaft (2017) | *der Definition des Österreichischen Bundesamt für Wasserwirtschaft (2017) | ||
„''Der Weiher ist ein natürlich oder künstlich angelegtes perennierendes (ganzjähriges) Stillgewässer ohne lichtarme Tiefenzone, dessen Wasserstand nicht regulierbar ist''“, | „''Der Weiher ist ein natürlich oder künstlich angelegtes perennierendes (ganzjähriges) Stillgewässer ohne lichtarme Tiefenzone, dessen Wasserstand nicht regulierbar ist''“, | ||
* der Definition des Österr. Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation u. Technologie | * der Definition des Österr. Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation u. Technologie (2021) | ||
„''Ein Weiher ist ein langlebiges, stehendes Gewässer von geringer Tiefe, dessen Boden in seiner ganzen Ausdehnung auch von höheren Pflanzen besiedelt ist''", | „''Ein Weiher ist ein langlebiges, stehendes Gewässer von geringer Tiefe, dessen Boden in seiner ganzen Ausdehnung auch von höheren Pflanzen besiedelt ist''", | ||
* | * bzw. der Definition von wikipedia-de (aktuell): | ||
„''Die Limnologie definiert den Weiher als langlebiges Flachgewässer ohne eine Tiefenschicht, wie sie für Seen typisch ist.''“ | „''Die Limnologie definiert den Weiher als langlebiges Flachgewässer ohne eine Tiefenschicht, wie sie für Seen typisch ist.''“ | ||