| | ===Österreichisches Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie === | | ===Österreichisches Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie === |
| − | „''Per Definition ist ein Weiher ein natürliches, stehendes Gewässer von geringer Tiefe, dessen Boden in seiner ganzen Ausdehnung auch von höheren Pflanzen besiedelt ist. Im Gegensatz zum Teich, der künstlich angelegt ist, ist das Wasser des Weihers nicht ablassbar. Pfützen und Tümpel wiederum sind natürlich entstandene, flache Kleingewässer, die in der Regel austrocknen. Sie entstehen meist in Senken, wo der Boden natürlicherweise wasserundurchlässig oder verdichtet ist.''“ | + | „''Per Definition ist ein Weiher ein langlebiges, stehendes Gewässer von geringer Tiefe, dessen Boden in seiner ganzen Ausdehnung auch von höheren Pflanzen besiedelt ist. Im Gegensatz zum Teich, der künstlich angelegt ist, ist das Wasser des Weihers nicht ablassbar. Pfützen und Tümpel wiederum sind natürlich entstandene, flache Kleingewässer, die in der Regel austrocknen. Sie entstehen meist in Senken, wo der Boden natürlicherweise wasserundurchlässig oder verdichtet ist.''“ |
| − | Anmerkung: Diese Definition schließt inhaltlich wohl auch künstliche angelegte Weiher nicht aus, soweit ihr heutiges Erscheinungsbild ausreichend natürlich ist. Im übrigen ist der natürliche oder künstliche Ursprung eines Gewässers im Mittelalter vielfach nicht mit ausreichender Sicherheit feststellbar und damit auch nicht die Zugehörigkeit zu natürlich oder künstlich entstandenen Stillgewässern. Eine Einteilung der Stillgewässer auf Grund der ihrer Entstehung im Mittelalter scheint auch daher in der Regel wenig praxisnahe. | + | Anmerkung: Diese Definition unterscheidet zwischen langlebigen Gewässern und wenig alten Gewässern, unabhänigig davon ob die langlebigen Gewässer natürlich oder künstlich angelegt wurden. Im übrigen wäre der natürliche oder künstliche Ursprung eines Gewässers im Mittelalter vielfach nicht mit ausreichender Sicherheit feststellbar und damit auch nicht die Zugehörigkeit zu natürlich oder künstlich entstandenen Stillgewässern. |