Salzburger Raumplanung: Unterschied zwischen den Versionen
K →Raumordnung in Salzburg: Abteilungsbezeichnung korrigiert, LGBl. Nr. ergänzt und Inkrafttreten der Änderung ergänzt. |
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Rechtsgrundlage für die Akteure der Raumentwicklung in Salzburg sind das Raumordnungsgesetz<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000615 www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung]</ref> und die darauf aufbauenden Durchführungverordnungen. In letzteren werden insbesondere Details über vorzuliegende Enscheidungsgrundlagen vorgegeben. | Rechtsgrundlage für die Akteure der Raumentwicklung in Salzburg sind das Raumordnungsgesetz<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000615 www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung]</ref> und die darauf aufbauenden Durchführungverordnungen. In letzteren werden insbesondere Details über vorzuliegende Enscheidungsgrundlagen vorgegeben. | ||
Im [[Amt der Salzburger Landesregierung]] ist seit 1.1.2020 die [[Abteilung 10: Planen | Im [[Amt der Salzburger Landesregierung]] ist seit 1.1.2020 die [[Abteilung 10: Planen - Bauen - Wohnen]] für die Raumplanung zuständig (LGBl. Nr. 75/2019). [[2016]] wurde der siebte Raumordnungsbericht des Landes ([[Raumordnungsbericht 2011-2014]]) vorgelegt. In [[Salzburg]] beschäftigt sich das [[Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen]] (SIR) mit Grundlagenarbeiten, Regional- und Projektentwicklung. | ||
=====Regionalverbände ===== | =====Regionalverbände ===== | ||