Änderungen

223 Bytes hinzugefügt ,  10:23, 3. Aug. 2010
Zeile 9: Zeile 9:  
Die Landsturmstraße ist knapp 290 m lang und führt von der [[Elisabethstraße]] zur [[Schillerstraße]].
 
Die Landsturmstraße ist knapp 290 m lang und führt von der [[Elisabethstraße]] zur [[Schillerstraße]].
   −
Bei der oben angeführten Begründung für die Namensgebung handelt es sich offensichtlich um einen Irrtum. Im Gegensatz zum deutschen Heer des Kaiserreiches und der ungarischen Reichshälfte der Doppelmonarchie gab es in der österreichischen Reichshälfte keine Landsturm-Infanterieregimenter. Beim fälschlicherweise so genanntem Landsturm-Infanterieregiment Nr. 2,  Linz, handelt es sich in Wirklichkeit um das Landwehr-Infanterieregiment Nr.2,Linz. Die k.k. Landwehr unterstand dem Ministerium für Landesverteidigung, das gemeinsame Heer beider Reichshälften (k.u.k. Heer) dem Reichs-Kriegs-Ministerium.
+
Bei der oben angeführten Begründung für die Namensgebung handelt es sich offensichtlich um einen Irrtum. Im Gegensatz zum deutschen Heer des Kaiserreiches und der ungarischen Reichshälfte der Doppelmonarchie gab es in der österreichischen Reichshälfte keine Landsturm-Infanterieregimenter. Beim fälschlicherweise so genanntem Landsturm-Infanterieregiment Nr. 2,  Linz, handelt es sich in Wirklichkeit um das Landwehr-Infanterieregiment Nr.2,Linz. Die k.k. Landwehr unterstand dem Ministerium für Landesverteidigung, das gemeinsame Heer beider Reichshälften (k.u.k. Heer) dem Reichs-Kriegs-Ministerium. Zur k.k. Landwehr zählten auch die Landesschützen-Regimenter (ab 1917 in Kaiserschützen umbenannt). Das Salzburger Hausregiment, IR 59 (Rainer) sowie z.B. die Tiroler Kaiserjäger-Regimenter waren Teile des k.u.k. Heeres.
 
Allerdings gab es nach dem Landsturmgesetz von 1886 die Landsturmpflicht, welche 24 Jahre dauerte. Sie galt für alle wehrfähigen Staatsbürger,welche weder dem Heere, der Kriegsmarine, der Landwehr noch der Ersatzreserve der Landwehr  angehörten. Es handelte sich dabei meist um ältere Jahrgänge, die im Kriegsfalle nicht für Fronteinsätze, sondern u.a. für die Bewachung der Eisenbahnstrecken  (Nachschublinien) eingesetzt wurden, was wahrscheinlich der wirkliche Grund für die Namensgebung der Landsturm-Straße in der Nähe des Salzburger Hauptbahnhofes gewesen ist.
 
Allerdings gab es nach dem Landsturmgesetz von 1886 die Landsturmpflicht, welche 24 Jahre dauerte. Sie galt für alle wehrfähigen Staatsbürger,welche weder dem Heere, der Kriegsmarine, der Landwehr noch der Ersatzreserve der Landwehr  angehörten. Es handelte sich dabei meist um ältere Jahrgänge, die im Kriegsfalle nicht für Fronteinsätze, sondern u.a. für die Bewachung der Eisenbahnstrecken  (Nachschublinien) eingesetzt wurden, was wahrscheinlich der wirkliche Grund für die Namensgebung der Landsturm-Straße in der Nähe des Salzburger Hauptbahnhofes gewesen ist.