Elternverein der Volksschule Liefering 1: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Aufgaben eines Elternvereins sind in Österreich durch das Schulunterrichtsgesetz (SchUG) und das Schulorganisationsgesetz (SchOG) geregelt. Diese Aufgaben finden sie auf der Webseite des Verbandes der Elternvereine. | Die Aufgaben eines Elternvereins sind in Österreich durch das Schulunterrichtsgesetz (SchUG) und das Schulorganisationsgesetz (SchOG) geregelt. Diese Aufgaben finden sie auf der Webseite des Verbandes der Elternvereine. | ||
Der Vorstand des '''Elternvereins der Volksschule Liefering I''' versteht sich als Ansprechpartner für alle Eltern. | Der Vorstand des '''Elternvereins der Volksschule Liefering I''' versteht sich als Ansprechpartner für alle Eltern. Der Elternverein des Volksschule [[Liefering]] 1 steht mit besten Wissem zu allen Fragen des schulischen Alltags zur Verfügung. Darüber hinaus fördert der Elternverein auch schulische Projekte und Kinder selbst. Unsere Mittel lukrieren wir aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Veranstaltungen, wie dem jährlichen Schulfest. | ||
Weiters | Weiters veranstaltet der Elternverein einen monatlichen Eltern-Stammtisch zur allgemeinen Diskussion und Problemlösung rund um die Schule. | ||
== Vereinsstruktur == | == Vereinsstruktur == | ||