| − | | + | Der '''>Viertelhof< oder auch >Lehen<''' genannt, war einst eine definierte Besitzgröße und entsprach einem Viertel des sog. ganzen Bauernhofs, der als Maßeinheit für die Stufenreihe der Besitzgröße landwirtschaftlicher Anwesen angewandt wurde. Diese Einteilung nannte man [[Hoffuß]]. |
| − | '''Der >Viertelhof< oder auch >Lehen< genannt''', war einst eine definierte Besitzgröße und entsprach einem Viertel des sog. ganzen Bauernhofs, der als Maßeinheit für die Stufenreihe der Besitzgröße landwirtschaftlicher Anwesen angewandt wurde. Diese Einteilung nannte man [[Hoffuß]]. | |
| − | Mit einem Viertelhof, auch >Lehen< genannt, d. h. mit einem Hof, der über ein Viertel der Größe des Ganzen Hofes verfügte, wurden schon in der Karolinger Zeit „untertänige Bauern von dem Eigentümer eines Herrnhofes belehnt, und es findet sich die Benennung quartani (Viertelhöfener, Lehenbauer) in dem Kapitulare de villis und um das Jahr 1000 in der Güterbeschreibung des Bistums Chur (Planta, das alte Rätien).“ | + | Mit einem Viertelhof, auch >Lehen< genannt, d. h. mit einem Hof, der über ein Viertel der Größe des Ganzen Hofes verfügte, wurden schon in der Karolinger Zeit „untertänige Bauern von dem Eigentümer eines Herrnhofes belehnt, und es findet sich die Benennung quartani (Viertelhöfener, Lehenbauer) in dem ''Kapitulare de villis'' und um das Jahr 1000 in der Güterbeschreibung des Bistums Chur (Planta, das alte Rätien).“ |