Brauchfeuer: Unterschied zwischen den Versionen

Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Ein '''Brauchtumsfeuer''' ist das Abbrennen von aufgeschichtetem Holz im Rahmen eines ortsüblichen [[Brauch]]es, das seit 2010 gesetzlich geregelt sind.
Ein '''Brauchtumsfeuer''' ist das Abbrennen von aufgeschichtetem Holz im Rahmen eines ortsüblichen [[Brauch]]es, das seit 2010 gesetzlich geregelt<ref>[http://www.netteam.at/gemeinden/user/31520/dokumente/verbrennen.pdf Digitalisat]</ref> ist.


== Aufregung 2010 ==
== Aufregung 2010 ==