Die Leihhaus-Stiftung unterstand dem [[Bischof von Chiemsee]] und dem [[Bürgermeister der Stadt Salzburg]] und hatte einen Verwalter. Nach dem Untergang des [[Fürsterzbistum Salzburg|Fürsterzbistums Salzburg]] ging die Zuständigkeit auf das [[Herzogtum Salzburg]] über. Der [[Landesausschuss]] für das Herzogtum Salzburg stellte mit Beschluss vom [[24. März]] [[1875]] fest, dass das Leihhaus als "Städtische Anstalt" anzusehen ist. | Die Leihhaus-Stiftung unterstand dem [[Bischof von Chiemsee]] und dem [[Bürgermeister der Stadt Salzburg]] und hatte einen Verwalter. Nach dem Untergang des [[Fürsterzbistum Salzburg|Fürsterzbistums Salzburg]] ging die Zuständigkeit auf das [[Herzogtum Salzburg]] über. Der [[Landesausschuss]] für das Herzogtum Salzburg stellte mit Beschluss vom [[24. März]] [[1875]] fest, dass das Leihhaus als "Städtische Anstalt" anzusehen ist. |