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Die Kirche findet erstmals [[1345]] in einem Kontrakt zwischen dem Bischof von Chiemsee und dem Pfarrer von Seekirchen Erwähnung. Unmittelbar neben der Kirche bestand früher ein dreigeschoßiger Turmbau, der einst den [[Herren von Mühlberg]], später wohl den Seekirchner Pfarrern als Wohngebäude diente. Dieser Bau war mit der Kirche durch einen Trakt verbunden, durch den man unmittelbar in den Kirchturm bzw. auf die Empore kam. Vom Typ her ist das Leonhardskirchlein damit eine alte adelige Eigenkirche, wie sie im [[Mittelalter]] im [[Bundesland Salzburg|Land Salzburg]] oftmals anzutreffen war.
 
Die Kirche findet erstmals [[1345]] in einem Kontrakt zwischen dem Bischof von Chiemsee und dem Pfarrer von Seekirchen Erwähnung. Unmittelbar neben der Kirche bestand früher ein dreigeschoßiger Turmbau, der einst den [[Herren von Mühlberg]], später wohl den Seekirchner Pfarrern als Wohngebäude diente. Dieser Bau war mit der Kirche durch einen Trakt verbunden, durch den man unmittelbar in den Kirchturm bzw. auf die Empore kam. Vom Typ her ist das Leonhardskirchlein damit eine alte adelige Eigenkirche, wie sie im [[Mittelalter]] im [[Bundesland Salzburg|Land Salzburg]] oftmals anzutreffen war.
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Die heutige Kirche stammt etwa aus der Zeit 1475 bis 1500. In der spätgotischen Saalkirche befinden sich Wand- u. Gewölbemalereien, die bei der Renovierung 1984 bis 1986 freigelegt wurden. Altar und Kanzel stammen aus dem 17. Jhdt. Das  Altarbild zeigt die Darstellug der Heiligen Familie, im Aufsatzbild darüber sind der Hl. Leonhard und [[Hl. Rupert]] dargestellt.
    
Nach der Gründung des Vikariats Eugendorf kam St. Leonhard zur Pfarre Eugendorf, [[1892]] wurde sie allerdings aus finanziellen Gründen wieder an Seekirchen zurückgegeben. Mit der Schenkungsurkunde vom [[14. November]] [[1902]] wurde dies auch grundrechtlich bestätigt.
 
Nach der Gründung des Vikariats Eugendorf kam St. Leonhard zur Pfarre Eugendorf, [[1892]] wurde sie allerdings aus finanziellen Gründen wieder an Seekirchen zurückgegeben. Mit der Schenkungsurkunde vom [[14. November]] [[1902]] wurde dies auch grundrechtlich bestätigt.
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