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Motorradrecht (Diskussion | Beiträge)
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Bei kurzfristigen Versicherungen und Einmalprämien kommt der bei jährlicher Entrichtung der Prämie vorgesehene Steuersatz zu Anwendung. <br>
Bei kurzfristigen Versicherungen und Einmalprämien kommt der bei jährlicher Entrichtung der Prämie vorgesehene Steuersatz zu Anwendung. <br>
Ab 1. März 2014 beträgt Die motorbezogene VersSt für jeden Monat des Bestehens eines Versicherungsvertrages über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Krafträder je Kubikzentimeter und Zahlungsweise der Prämie: <br>
*  jährlich: 0,025 €,  <br>
*  halbjährlich: 0,0265 €,  <br>
*  vierteljährlich: 0,027 €, <br>
*  monatlich: 0,0275 €. <br>


Beginnt oder endet das Versicherungsverhältnis während eines Kalendermonats, ist die motorbezogene VersSt nur anteilig zu entrichten. Der Monat ist hierbei mit 30 Tagen anzusetzen <br>
Beginnt oder endet das Versicherungsverhältnis während eines Kalendermonats, ist die motorbezogene VersSt nur anteilig zu entrichten. Der Monat ist hierbei mit 30 Tagen anzusetzen <br>
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Für ein in einem ausländischen Zulassungsverfahren zugelassenes Kraftrad, das vorrübergehend im Inland benützt wird, beträgt der Tagessteuersatz € 1,10. <br>
Für ein in einem ausländischen Zulassungsverfahren zugelassenes Kraftrad, das vorrübergehend im Inland benützt wird, beträgt der Tagessteuersatz € 1,10. <br>


Diese Bestimmungen sind für die Besteuerung von Krafträdern für Zeiträume nach dem 28. Februar 2014 anzuwenden. <br>
Für Motorräder die '''nach''' dem 1. Oktober 2020 zugelassen werden, errechnet sich die Motorbezogene Versicherungssteuer nach dem Hubraum und den CO2-Emissionen: <br>
 
(Hubraum minus 52 x 0,014 + CO2 in g/km minus 52 x 0,2) <br>  


Wird  für 2 oder 3 Krafträder ein '''Wechselkennzeichen''' zugewiesen, ist  die motorbezogene Versicherungssteuer für das Kraftrad zu entrichten,  für das die Prämie der Kfz-Haftpflichtversicherung (größter Hubraum) zu  bemessen ist. <br>
Wird  für 2 oder 3 Krafträder ein '''Wechselkennzeichen''' zugewiesen, ist  die motorbezogene Versicherungssteuer für das Kraftrad zu entrichten,  für das die Prämie der Kfz-Haftpflichtversicherung (größter Hubraum) zu  bemessen ist. <br>