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Stadttauben gelten in Österreich wie auch in Deutschland als Schädlinge im Sinne des Tierschutzgesetzes, soweit sie in hohen Dichten auftreten und Schäden und Verschmutzungen an Gebäuden verursachen.  
 
Stadttauben gelten in Österreich wie auch in Deutschland als Schädlinge im Sinne des Tierschutzgesetzes, soweit sie in hohen Dichten auftreten und Schäden und Verschmutzungen an Gebäuden verursachen.  
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===Fütterungsverbot von Straßentauben in der Stadt Salzburg ===
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==Fütterungsverbot von Straßentauben in der Stadt Salzburg ==
 
Die Größe des Straßentaubenbestandes wird wesentlich von zwei Faktoren bestimmt: vom Brutplatzangebot und vom Nahrungsangebot. Ein Fütterverbot oder die Beschränkung des Futterangebotes über Aufrufe, Tauben nicht zu füttern ist die einzige stadtweit wirksame und wissenschaftlich fundierte Form der Regulation. Lokal sind an Bauwerken entsprechende Taubenabwehrmaßnahmen (z.B. bauliche Maßnahmen, Abwehrleisten, Vernetzungen u.a.) sehr erfolgreich. Wenist zielführen sind zur Taubenregulierung Taubenhäuser. Es gibt keine wissenschaftlichen Studien, die bestätigen, dass Taubenhäuser den Taubenbestand stadtweit regulieren können.-
 
Die Größe des Straßentaubenbestandes wird wesentlich von zwei Faktoren bestimmt: vom Brutplatzangebot und vom Nahrungsangebot. Ein Fütterverbot oder die Beschränkung des Futterangebotes über Aufrufe, Tauben nicht zu füttern ist die einzige stadtweit wirksame und wissenschaftlich fundierte Form der Regulation. Lokal sind an Bauwerken entsprechende Taubenabwehrmaßnahmen (z.B. bauliche Maßnahmen, Abwehrleisten, Vernetzungen u.a.) sehr erfolgreich. Wenist zielführen sind zur Taubenregulierung Taubenhäuser. Es gibt keine wissenschaftlichen Studien, die bestätigen, dass Taubenhäuser den Taubenbestand stadtweit regulieren können.-
 
   
 
   
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