Benutzer:Motorradrecht/Motorradrecht: Unterschied zwischen den Versionen

Motorradrecht (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Motorradrecht (Diskussion | Beiträge)
Zeile 679: Zeile 679:


Die  '''zeitabhängige''' Maut für die Benützung von Bundes-Autobahnen (A)  und -Schnellstraßen (S) ist durch Anbringen einer Mautvignette vorne  (links oder in der Mitte, gut sichtbar und dauerhaft) am Fahrzeug zu  entrichten.  
Die  '''zeitabhängige''' Maut für die Benützung von Bundes-Autobahnen (A)  und -Schnellstraßen (S) ist durch Anbringen einer Mautvignette vorne  (links oder in der Mitte, gut sichtbar und dauerhaft) am Fahrzeug zu  entrichten.  
Der Preis (einschließlich Umsatzsteuer) für  '''einspurige''' Kraftfahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen beträgt gemäß  Vignettenpreisverordnung 2018 (Farbe Zitronengelb) für die: <br>
Der Preis (einschließlich Umsatzsteuer) für  '''einspurige''' Kraftfahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen beträgt gemäß  Vignettenpreisverordnung 2019 (Farbe: Himmelblau) für die: <br>


*  '''Jahresvignette''': € 35,50 ab 1. Jänner 2019 und berechtigt zur  Straßenbenützung auch im Dezember des Vorjahres sowie im Jänner des  Folgejahres (insgesamt 14 Monate), <br>
*  '''Jahresvignette''': € 36,20 ab 1. Jänner 2020 und berechtigt zur  Straßenbenützung auch im Dezember des Vorjahres sowie im Jänner des  Folgejahres (insgesamt 14 Monate), <br>
*  '''Zweimonatsvignette''': € 13,40 ab 1. Dezember 2018 und gilt ab dem  Ausstellungstag für den Zeitraum von 2 aufeinanderfolgenden Monaten; die  Gültigkeit endet mit Ablauf jenes Tages, der durch sein Tagesdatum dem  ersten Gültigkeitstag entspricht. Fehlt dieser Tag im zweiten Monat, so  endet die Gültigkeit mit Ablauf des letzten Tages dieses Monats,  <br>
*  '''Zweimonatsvignette''': € 13,70 ab 1. Dezember 2019 und gilt ab dem  Ausstellungstag für den Zeitraum von 2 aufeinanderfolgenden Monaten; die  Gültigkeit endet mit Ablauf jenes Tages, der durch sein Tagesdatum dem  ersten Gültigkeitstag entspricht. Fehlt dieser Tag im zweiten Monat, so  endet die Gültigkeit mit Ablauf des letzten Tages dieses Monats,  <br>
* '''Zehntagesvignette''': € 5,30 ab 1. Dezember 2018 und gilt für insgesamt 10 aufeinanderfolgende Tage mit frei wählbarem  Beginntag (von 00 Uhr des Ausstellungstages - 24 Uhr des 9. Folgetages).<br>
* '''Zehntagesvignette''': € 5,40 ab 1. Dezember 2019 und gilt für insgesamt 10 aufeinanderfolgende Tage mit frei wählbarem  Beginntag (von 00 Uhr des Ausstellungstages - 24 Uhr des 9. Folgetages).<br>
   
   
Es sollen nicht mehr als 2 österreichische Mautvignetten gleichzeitig am Kfz aufgeklebt sein. <br>
Es sollen nicht mehr als 2 österreichische Mautvignetten gleichzeitig am Kfz aufgeklebt sein. <br>