Benutzer:Motorradrecht/Motorradrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''zeitabhängige''' Maut für die Benützung von Bundes-Autobahnen (A) und -Schnellstraßen (S) ist durch Anbringen einer Mautvignette vorne (links oder in der Mitte, gut sichtbar und dauerhaft) am Fahrzeug zu entrichten. | Die '''zeitabhängige''' Maut für die Benützung von Bundes-Autobahnen (A) und -Schnellstraßen (S) ist durch Anbringen einer Mautvignette vorne (links oder in der Mitte, gut sichtbar und dauerhaft) am Fahrzeug zu entrichten. | ||
Der Preis (einschließlich Umsatzsteuer) für '''einspurige''' Kraftfahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen beträgt gemäß Vignettenpreisverordnung | Der Preis (einschließlich Umsatzsteuer) für '''einspurige''' Kraftfahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen beträgt gemäß Vignettenpreisverordnung 2019 (Farbe: Himmelblau) für die: <br> | ||
* '''Jahresvignette''': € | * '''Jahresvignette''': € 36,20 ab 1. Jänner 2020 und berechtigt zur Straßenbenützung auch im Dezember des Vorjahres sowie im Jänner des Folgejahres (insgesamt 14 Monate), <br> | ||
* '''Zweimonatsvignette''': € 13, | * '''Zweimonatsvignette''': € 13,70 ab 1. Dezember 2019 und gilt ab dem Ausstellungstag für den Zeitraum von 2 aufeinanderfolgenden Monaten; die Gültigkeit endet mit Ablauf jenes Tages, der durch sein Tagesdatum dem ersten Gültigkeitstag entspricht. Fehlt dieser Tag im zweiten Monat, so endet die Gültigkeit mit Ablauf des letzten Tages dieses Monats, <br> | ||
* '''Zehntagesvignette''': € 5, | * '''Zehntagesvignette''': € 5,40 ab 1. Dezember 2019 und gilt für insgesamt 10 aufeinanderfolgende Tage mit frei wählbarem Beginntag (von 00 Uhr des Ausstellungstages - 24 Uhr des 9. Folgetages).<br> | ||
Es sollen nicht mehr als 2 österreichische Mautvignetten gleichzeitig am Kfz aufgeklebt sein. <br> | Es sollen nicht mehr als 2 österreichische Mautvignetten gleichzeitig am Kfz aufgeklebt sein. <br> | ||