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== Geschichte ==
 
== Geschichte ==
Der [[1839]] gegründete Österreichische Gewe[[]]rbeverein verfolgte die Idee, eine Interessenvertretung zu schaffen, die – über die [[Zunft|Zünfte]] hinausgehend – alle Wirtschaftstreibenden einer Region als Mitglieder haben sollte und die als Institution ([[Kammer]]) auch mehr Gehör und Mitsprache in wirtschaftspolitischen Entscheidungen haben sollte. Vorerst blieb es jedoch bei einzelnen regionalen Gewerbevereinen. [[1847]] konstituierte sich der [[Gewerbeverein Salzburg|Salzburger Gewerbeverein]].
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Der [[1839]] gegründete Österreichische Gewerbeverein verfolgte die Idee, eine Interessenvertretung zu schaffen, die – über die [[Zunft|Zünfte]] hinausgehend – alle Wirtschaftstreibenden einer Region als Mitglieder haben sollte und die als Institution ([[Kammer]]) auch mehr Gehör und Mitsprache in wirtschaftspolitischen Entscheidungen haben sollte. Vorerst blieb es jedoch bei einzelnen regionalen Gewerbevereinen. [[1847]] konstituierte sich der [[Gewerbeverein Salzburg|Salzburger Gewerbeverein]].
    
Das erste rechtliche Grundlage war der Erlass vom [[15. Dezember]] [[1848]] über die provisorischen Bestimmungen der Errichtung von Handelskammern,<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=18490005&seite=00000025 alex.onb.ac.at/1849: Erg.Bd. (Dez 48-Okt 49), Seite 25 ff]</ref> vorbehaltlich der späteren Erlassung eines Handelskammergesetzes. Die Handelskammern waren als beratende Institute vorgesehen, die direkt dem Ministerium untergeordnet sein sollten, deren Mitglieder durch Wahl zu bestimmen waren und die ihre Ansichten und Gutachten den staatlichen Behörden zur Kenntnis bringen durften.  
 
Das erste rechtliche Grundlage war der Erlass vom [[15. Dezember]] [[1848]] über die provisorischen Bestimmungen der Errichtung von Handelskammern,<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=18490005&seite=00000025 alex.onb.ac.at/1849: Erg.Bd. (Dez 48-Okt 49), Seite 25 ff]</ref> vorbehaltlich der späteren Erlassung eines Handelskammergesetzes. Die Handelskammern waren als beratende Institute vorgesehen, die direkt dem Ministerium untergeordnet sein sollten, deren Mitglieder durch Wahl zu bestimmen waren und die ihre Ansichten und Gutachten den staatlichen Behörden zur Kenntnis bringen durften.